DAZ aktuell

Ist die Importklausel EU-rechtskonform?

Tschechische EU-Parlamentarierin stellt parlamentarische Anfrage

hb | Beim Parallelhandel mit Arzneimitteln nutzen Importeure die Preisdifferenzen der Präparate auf verschiedenen Märkten in der EU gewinnorientiert aus. Sie kaufen die Präparate in Ländern mit niedrigeren Preisen ein, um sie dann in Ländern mit höheren Preisen wieder zu verkaufen. Parallelexporte sind daher vielen Ländern mit einem niedrigen Preisniveau bei Arzneimitteln in Europa ein Dorn im Auge. Sie fürchten um die ausreichende Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung. Jetzt hat eine EU-Parlamentarierin die deutsche Importklausel in einer Anfrage an die Kommission aufs Korn genommen.
Foto: Milos Skacel – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=76694957

Kateřina Konečná ist Mitglied der tschechischen „Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens“ und seit 2014 Abgeordnete im Euro­päischen Parlament.

Kateřina Konečná hat die EU-Kommission zur Stellungnahme aufgefordert. Die tschechische EU-Parlamentarierin sieht in der deutschen Importklausel des Arzneimittelrahmenvertrages eine Gefährdung der Patienten im jeweiligen Ausfuhrland, weil diese Arzneimittel dann dort nicht mehr zur Verfügung stünden. Nach deutschem Recht schließe der Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung mit dem Bundesverband Deutscher Apotheken ab, erklärt Konečná in der Anfrage. Dieses Abkommen verpflichte die Apotheken, Kosten für Arzneimittel zu sparen, indem sie billigeren Präparaten den Vorzug gäben, die durch Parallelimporte erworben würden. Das Ergebnis sei, dass es in den jeweiligen Ausfuhrländern zu Liefer- und Versorgungsengpässen käme. Das System basiere auf einem negativen finanziellen Anreiz für die Apotheken (Malus), wird in der Anfrage weiter erläutert. Spare die Apotheke jedoch mehr als den geforderten Betrag, so erhalte sie den Überschuss als Bonus. Apotheken versuchten daher, so weit wie möglich billigere Arzneimittel aus Parallelimporten zu verkaufen.

Der Rahmenvertrag als Wurzel allen Übels?

Im Juli 2019 sei die erforderliche Einsparquote mit einem neuen Vertrag von bis dahin 0,5 Prozent auf zwei Prozent der Preise für verordnete Arzneimittel erhöht worden. Damit habe sich das Volumen der Parallel­einfuhren verdoppelt, meint die EU-Parlamentarierin. Mit dieser nationalen Gesetzgebung habe Deutschland damit begonnen, die Arzneimittelbestände in den Ländern zu erschöpfen, die aufgrund des niedrigeren Lebensstandards die günstigsten Preise hätten, stellt Kateřina Konečná abschließend fest.

EU-Kommission hatte sich bei der Frage bisher zurückgehalten

Sie will nun von der EU-Kommission wissen, ob dieses nationale Recht im Einklang mit den EU-Binnenmarktvorschriften steht. Außerdem fragt sie, ob die Kommission eine legisla­tive Lösung für die Situation plane oder ob sie den Mitgliedstaaten ein Rechtsinstrument an die Hand geben werde, mit dem sie sich vor dieser Praxis schützen könnten. Die Frage treibt in Europa neben der Tschechischen Republik, aus der die EU-Par­lamentarierin stammt, auch andere Mitgliedstaaten mit einem niedrigeren Preisniveau bei Arzneimitteln um. Die ­EU-Kommission muss nun in einem seit einiger Zeit schwelenden Konflikt Farbe bekennen. Bislang hat sie hierzu noch keine allgemeingültige Interpretation der Regeln im Binnenmarkt verlauten lassen. Man darf gespannt sein, was sie sagt, wenn nun die deutsche Importklausel auf den Prüfstand kommt. |

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