DAZ aktuell

Belastung auch für Arzneimittelhersteller

Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf Preisabschläge

tmb | Neben den Apotheken werden auch die Hersteller durch die Mehrwertsteuersenkung bei ihren Preisabschlägen belastet. Daher hoffen auch die Hersteller auf eine Korrektur durch den Gesetzgeber.
Foto: Bernhard Schmerl – stock.adobe.com

Der Effekt wirkt bei den Herstellern praktisch in gleicher Weise wie bei den Apotheken, obwohl die Vorschriften unterschiedlich formuliert sind. Während der gesetzliche Abschlag der Apotheken gemäß § 130 SGB V ein fester Bruttobetrag von 1,77 Euro pro Rx-Arzneimittel ist, beschreibt § 130a Abs. 1 SGB V Herstellerabschläge von 6 beziehungsweise 7 Prozent „des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer“. Damit ist eine Bezugsgröße ohne Mehrwertsteuer gemeint, aber der Abschlag selbst ist als Bruttobetrag zu verstehen. Wenn der Mehrwertsteueranteil sinkt, verbleibt damit eine höhere Nettobelastung der Hersteller – wie bei den Apotheken. Noch komplizierter ist dies offenbar bei den Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Nach Informationen aus Herstellerkreisen beziehen sich die Nachlässe dabei auf unterschiedliche Größen wie die Netto-Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer oder die Brutto-Verkaufspreise der Apotheken und es soll manchmal sogar Klauseln für mögliche Mehrwertsteueränderungen geben. So ergeben sich unterschiedliche Folgen. Als Konsequenz aus diesen verschiedenen Effekten erwarten allein die Generika-Unternehmen Einbußen von bis zu 40 Millionen Euro, erklärte der Verband Pro Generika in einer Pressemitteilung. Doch nach Angaben des Verbandes wird mit Generika nach Abzug der Rabatte nur ein Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro erzielt (im Jahr 2019). Die Mehrwertsteuersenkung, die der Wirtschaft Anschub geben solle, drohe voll zulasten der Generika-Hersteller zu gehen. Die Generika-Hersteller sehen sich in besonderer Weise betroffen, weil die Rabatte aus Rabattverträgen vor allem im patentfreien Markt fällig würden. Demnach kommen bei ihnen gesetzliche und vertragliche Rabatte zusammen. Bei einem sinkenden Steueranteil der Rabattzahlungen würden den Herstellern mas­sive Mindereinnahmen durch verringerte Steuererstattungen drohen. Pro Generika folgerte, dies werde dazu führen, dass einige Lose der Rabattverträge für die Unternehmen unwirtschaftlich würden. Sie müssten de facto draufzahlen. Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer erklärte dazu: „Allein im Bereich der Generikaunternehmen, deren Präparate zu einem großen Teil rabattvertragsgeregelt sind, drohen bis zu 40 Millionen Euro zusätzliche Belastungen.“ Das treffe eine Branche, die in der Corona-Krise keine Kosten gescheut habe, um die Menschen trotz erhöhter Fracht- und Wirkstoffpreise gut versorgen zu können. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun die Unternehmen die Mehrkosten tragen sollen, für die der Fiskus eigentlich einstehen wollte. Bretthauer folgerte: „Wir setzen darauf, dass in der Umsetzung des Gesetzes jetzt alles versucht wird, Schaden von den Generika-Unternehmen abzuwenden.“ |

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