Retaxfall des Monats

Nachweis der Nichtlieferbarkeit

Regionale Sonderverein­barungen beachten

Die Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln und wie bei einer Nichtverfügbarkeit vorzugehen ist, ist Apotheken leider nur allzu gut bekannt. Das Vorgehen dazu ist im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V festgelegt. Anscheinend existieren aber neben den zusätzlichen regionalen Arzneiversorgungsverträgen auch noch weitergehende regionale Sondervereinbarungen, wie der folgende Retaxfall zeigt.

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