DAZ aktuell

Benedikt Bühler ist enttäuscht

Rx-Versandverbot-Petent vermisst „klare Worte“ aus Baden-Württemberg

ks/eda | In der vergangenen Woche wurden die Rufe nach einem Rx-Versandverbot in den Delegiertenversammlungen der Kammern wieder lauter. Kein Wunder – bald ist es ein Jahr her, dass das Bundeskabinett den Entwurf des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) beschlossen hat. Bekanntlich hängt dieser wegen des im Sozialrecht verankerten Rx-Boni-Verbots im Kanzleramt fest. Während die Apothekerkammer Nordrhein eine entsprechende Resolution für ein Rx-Versandverbot verabschiedete, konnte sich die Vertreterversammlung in Baden-Württemberg nicht zu diesem Schritt durchringen. Der Initiator der erfolgreichen Petition für ein Rx-Versandverbot, der Pharmaziestudent Benedikt Bühler, verfolgt die Diskussionen gespannt – während die Bearbeitung seiner ­Petition im Bundestag ebenfalls auf sich warten lässt.
Foto: PTAheute

Der Minister und der Student – Jens Spahn und Benedikt Bühler nach der Anhörung im Petitionsausschuss am 27. Januar 2020.

Die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der EU-Kommission zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zieht sich in die Länge. Deshalb und auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise, in der sich deutlich gezeigt hat, wie wichtig die Apotheken vor Ort für die Gesundheitsversorgung sind, wird derzeit wieder vermehrt über das Rx-Versandverbot als die bessere Alternative zum Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht diskutiert. So auch bei einigen Kammerversammlungen, die seit letzter Woche als Präsenzveranstaltung oder virtuell stattfinden.

Unterschiedliche Ansichten in den Kammerversammlungen

Vor allem in Nordrhein sah man die Spahn’schen Pläne schon immer kritisch – schließlich kann mit einem Rx-Boni-Verbot allein im GKV-Bereich eine vollständige Gleichpreisigkeit nicht hergestellt werden. Am Mittwoch in der vergangenen Woche verabschiedeten die Delegierten daher eine Resolution mit einem deutlichen Appell, dass das Rx-Versandverbot ins VOASG Eingang finden muss.

In Baden-Württemberg plante Kammerpräsident Dr. Günther Hanke einen Tag später eine ähnliche Resolution. Spahn sollte aufgefordert werden, in Anbetracht der Leistungen der Vor-Ort-Apotheken während der Corona-Krise und im Hinblick auf die prognostizierten Marktverschiebungen ­zugunsten der EU-Versender nach ­Einführung des E-Rezepts, den Arzneimittelversandhandel „auf das europarechtlich gebotene Maß“ zurückzuführen. Doch die Delegierten machten ihm einen Strich durch die Rechnung. Hanke zog die Resolution zurück (s. AZ 2020, Nr. 26, S. 8).

Darüber zeigt sich einer ganz besonders enttäuscht: Benedikt Bühler aus Karlsruhe, der in Budapest Pharmazie studiert und im vergangenen Jahr mit seiner Petition für das Rx-Versandverbot Furore machte. „Ich bin sehr enttäuscht, dass aus Baden-Württemberg nicht die klaren Worte wie aus der Kammer Nordrhein kamen. Mit Karin Maag als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Stuttgart und gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion wird eine Schlüsselrolle die für den nötigen Druck aus der Unionsfraktion gegenüber Herrn Spahn sorgen könnte, nicht richtig motiviert“, so Bühler. Aus Sicht des Studenten wäre es jetzt wichtig, gegenüber den richtigen Politikerinnen und Politikern klar aufzutreten. Diese Chance hat die LAK Baden-Württemberg seiner Meinung nach verwirkt.

Bühler forderte in diesem Zusammenhang auch die Ausrichtung eines digitalen Deutschen Apothekertags, der in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden wird. Denn diese Fragen müssten vom höchsten Apo­thekengremium geklärt werden.

Was ist eigentlich aus der ­Petition geworden?

Bühlers Petition hängt übrigens aktuell im parlamentarischen Verfahren fest. Nach der öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2020 werde die Petition derzeit von den Berichterstattern der Fraktionen bearbeitet, erklärte eine Sprecherin des Bundestags auf Nachfrage. Nachdem jeder Berichterstatter eine Beschlussempfehlung erarbeitet hat, werden diese im Petitionsausschuss abgestimmt. Die entsprechende Empfehlung wird dann dem Parlament vorgelegt. „Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Festgelegte Fristen gibt es nicht, daher kann nicht eingeschätzt werden, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird“, so die Sprecherin. |

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