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XVII. Kammerversammlung der AK Nordrhein – Niederlegung eines Mandats

Der Hauptwahlleiter der XVII. Kammerversammlung der Apotheker­kammer Nordrhein gibt bekannt:

Niederlegung eines Mandats in der XVII. Kammerversammlung der AK Nordrhein bei gleich­zeitiger ­Erschöpfung der Nachrückliste

Apotheker Dr. Benjamin Seibt, der an Nr. 2 im Wahlvorschlag Nr. 1 „Initiative Nordrhein Bonn“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat mit einer Erklärung, die dem Unterzeichner als Hauptwahlleiter am 4. Juni 2020 bekannt geworden ist, sein Mandat in der XVII. Kammerversammlung niedergelegt.

Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlags. Die Liste ist jedoch erschöpft, nachdem der Letztplatzierte, Oberfeldapotheker a. D. Horst Berresheim, bereits anlässlich eines früheren Nachrückvorgangs Mitglied der XVII. Kammerversammlung geworden ist.

Nach § 22 Abs. 3 Satz 2 der Wahlordnung bleibt der Sitz bei Erschöpfung des Wahlvorschlags unbesetzt.

Damit verringert sich die Zahl der Mitglieder der XVII. Kammerversammlung von 121 auf 120. |

Prof. Dr. Herbert Limpens, Hauptwahlleiter“

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