DAZ aktuell

Bald für drei statt für zwei Wochen

Arzneimittel im Krankenhaus

cm/ral | Um die Versorgung von COVID-19-Patienten auf Intensiv­stationen mit Arzneimitteln zu gewährleisten, sollen Krankenhausapotheken und Krankhaus-versorgende Apotheken bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres ihre Vorräte aufstocken.
Foto: imago images/Pacific Press Age

In einem Referentenentwurf einer Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung ordnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, dass Krankenhausapotheken und Krankenhaus-versorgende Apotheken bestimmte Arzneimittel ab dem 31. Oktober dieses Jahres in ausreichenden Mengen für drei statt wie bisher zwei Wochen vorrätig halten sollen. „Diese Verordnung dient der Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern während der vom Deutschen Bundestag am 28. März 2020 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, heißt es in dem Entwurf. Neben Propofol sind 13 weitere Wirkstoffe davon betroffen, darunter die Schmerzmittel Morphinsulfat, Sufentanil und Novaminsulfon ­sowie die Antibiotika Piperacillin/Tazobactam und Meropenem. Auch Adrenalin, Noradrenalin sowie die Antikoagulanzien Argatroban und Heparine müssen verstärkt an Lager genommen werden, zudem Amiodaron, Clonidin, Midazolam und das Sympatholytikum Esmolol. Es handelt sich ­jeweils um die intravenös zu verab­reichenden Arzneiformen. |

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