... auch DAZ noch

Zahl der Woche: 322

yd | Qualitätsmängel wie Verpackungsfehler, galenische Mängel, Fälschung, mechanische Defekte und unerwünschte Arzneimittel­wirkungen – im vergangenen Jahr meldeten 165 der 581 Apotheken in Sachsen-Anhalt insgesamt 322 Vorkommnisse im Zusammenhang mit Arzneimitteln an das Landesverwaltungsamt. Das hat die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung vom 2. Juni 2020 bekanntgegeben.
Foto: DAZ / Alex Schelbert

Vorkommnisse im Zusammenhang mit Arzneimitteln melden Apotheken an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes, sowie bundesweit an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Qualitätsmängel bei Medizinprodukten sind dagegen direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu richten.

In einem umfassenden Prozess werden die Meldungen daraufhin bewertet und Maßnahmen ergriffen, um eine Risikominimierung für den Patienten zu erreichen und die Arznei­mittelsicherheit weiter zu verbessern. Mitunter können die Meldungen zu Rückrufen einzelner Chargen und Zulassungen führen. Auch eine Änderung des Zulassungsstatus ist möglich: So kann ein Präparat auf Grundlage neuer Erkenntnisse zukünftig (wieder) in die Verschreibungspflicht genommen werden.

Rund 20.000 Fertigarzneimittel werden laut AMK jeden Tag in deutschen Apotheken geprüft. Daraus resul­tierten im vergangenen Jahr 10.782 Meldungen. |

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