Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Krankenkassen verlangen Herstellernachweis

Nullretax trotz Rahmenvertragsregelung

Schon bei Erstfassung des Rahmenvertrags Mitte 2016 wurde die Hoffnung geweckt, dass damit viele Retax­probleme der Apotheken ein Ende finden würden. Eines dieser Retaxprobleme erfreut sich bei einigen GKV-Kassen großer Beliebtheit: der Nachweis der Nichtverfügbarkeit oder Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln. Obwohl das Deutsche­ApothekenPortal schon mehrfach über diese Retaxationen berichtete und die Versorgung bei Nichtlieferbarkeit eigentlich rahmenvertraglich für die GKV-Kassen klar geregelt ist, treten immer wieder neue derartige Retaxfälle an die Oberfläche.

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