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Corona-Pandemie: Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Für Eltern, die aufgrund der Corona-­Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und deshalb nicht arbeiten können, verlängert sich die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- oder Schulschließung von sechs auf zehn Wochen pro sorgeberechtigtem Elternteil. Das hat die Bundesregierung am 20. Mai 2020 beschlossen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Wochen Fortzahlung.
Foto: Konstantin Yuganov – stock.adobe.com

Ersetzt werden in dieser Zeit aber lediglich 67 Prozent des Verdienst­ausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich). Das entspricht der Lohn­ersatzleistung beim Kurzarbeitergeld.

Der Anspruch setzt voraus, dass Eltern mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit ihre Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aber behindert bzw. anderweitig auf Hilfe angewiesen sind, selbst betreuen müssen.

Der Zeitraum von zehn Wochen beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.

Dazu ADEXA-Vorstand Andreas May: „Dieser Beschluss war überfällig! Aber er beendet die besondere Belastung von Familien mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter nicht. Ob Schulen und Kitas nach den Sommerferien bereits wieder im Regelbetrieb laufen, ist mehr als fraglich. Damit werden viele Eltern – und mit Sicherheit mehrheitlich Mütter – weiter beruflich und finanziell zurückstecken müssen.“ |

Quelle

Lohnfortzahlung für Eltern verlängert. Die Bundesregierung, www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/lohnfortzahlung-eltern-corona-1754306

sjo

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