Aus der Hochschule

PhaST – Pharmazie-Studieneignungstest

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wird ab Wintersemester 2020/21 umgesetzt

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg (BW) haben die Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen gemeinsam mit dem Institut für Test- und Begabungsforschung (ITB) einen Auswahltest für den Studiengang Pharmazie entwickelt, der deutschlandweit allen Universitäten zur Verfügung steht. In diesem fachspezifischen Eignungstest für den Studiengang Pharmazie, genannt PhaST, werden mit verschiedenen Aufgabengruppen relevante naturwissenschaftliche Kenntnisse (30%) und fachspezifische kognitive Fähig­keiten (70%) getestet. Der PhaST erfasst jene Fähigkeiten und Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Pharmaziestudiums besonders wichtig sind, und bildet dessen Anforderungen an Studierende gut ab. Im Oktober 2019 fand bereits eine Erprobung des ersten PhaST-Konzeptes in Tübingen statt, an der 272 Pharmaziestudierende teilnahmen. Basierend auf den Testergebnissen wurde das PhaST-Konzept anschließend optimiert, und elf verschiedene Aufgabengruppen für ein finales Testkonzept wurden festgelegt: Textverständnis, Verständnis und Anwendung komplexer Regeln, Verknüpfen komplexer Daten, Arbeitspräzision und Konzentration, räumliches Denken, qualitative Stoffanalyse, Interpretation naturwissenschaftlicher Abbildungen und Tabellen, Analyse quantitativer Zusammenhänge, Kenntnisse Mathematik und Physik, Kenntnisse Biologie sowie Kenntnisse Chemie.

Schon für den Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 wird der PhaST erstmalig in das Hochschulauswahlverfahren des Faches Pharmazie in BW aufgenommen. Die Vergabe im Auswahlverfahren der Hochschulen und somit von 60% der Studienplätze wird künftig auch vom PhaST-Ergebnis (Gewichtung 30%) abhängen. 30% der Studienplätze werden weiterhin über die Abiturbestenquote und unabhängig vom PhaST-Ergebnis vergeben, die verbleibenden 10% der Plätze werden in der ZEQ (zusätzliche Eignungsquote) durch Kriterien vergeben, die jede Universität individuell festlegt. Bei Bewerbungen an den Uni­versitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg wird daher geraten, sich rechtzeitig zu einem der Testtermine anzumelden, die Anmeldung ist bereits seit Anfang Januar möglich. Die Teilnahme kann an unterschiedlichen Testorten an einem von drei frei wählbaren Terminen im Mai, Juni oder Juli erfolgen. Der PhaST wird als Online-Test unter Aufsicht durchgeführt, die Teilnehmenden erhalten ihre Ergeb­nisse innerhalb weniger Tage. Der Test dauert etwa vier Stunden. Der PhaST ist gebührenpflichtig; die Kosten der Testteilnahme betragen 75 Euro.

Die Teilnehmenden können ihr Test­ergebnis anschließend bei einer Bewerbung an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen ein­reichen. Das PhaST-Ergebnis wird bei der Vergabe der Studienplätze im Zentralen Vergabeverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung miteinbezogen und zusätzlich zur Abiturnote maßgeblich gewertet. Somit wird mit den entsprechenden neuen Auswahlsatzungen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen neben der Abiturnote andere unabhängige Kriterien der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen. Genauere Informationen zum PhaST sowie zur Testanmeldung gibt es auf der PhaST-Website https://itb-academic-tests.org/phast/. Der PhaST wird vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Baden-Württemberg unterstützt. |

Fachbereich Pharmazie, Universität Heidelberg

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