Arzneimittel und Therapie

Unbeabsichtigt geimpft?

Eine Rötelnimpfung während der Schwangerschaft hat keine negativen Folgen

Eine Rötelnerkrankung während der Schwangerschaft birgt das Risiko einer kongenitalen Rötelnembryo­pathie (congenital rubella syndrom; CRS). Dieses Syndrom ist durch Hörverlust, Herzfehler, einen zu kleinen Kopf oder eine Trübung der Augen­linse gekennzeichnet, ferner können eine gleichzeitige Vergrößerung der Leber und der Milz sowie Lernschwierigkeiten auftreten. Einen Schutz bietet die Rötelnimpfung, die als Kombinationsimpfung (Masern-Mumps-Röteln-Vakzine) im Kindesalter oder spätestens im gebärfähigen Alter durchgeführt wird. Da die Röteln­vakzine zu den Lebendimpfstoffen gehört und das Impfvirus über die Plazenta das Ungeborene infi­zieren kann, ist die Rötelnimpfung während der Frühschwangerschaft kontraindiziert. Was für Folgen hat nun eine versehentlich erfolg­te Röteln­impfung kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft?

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Ungeimpften Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus wird vor einer möglichen Schwangerschaft eine zwei­fache Rötelnimpfung empfohlen.

Diese Frage wurde im Rahmen einer systematischen Übersichtsarbeit von 42 Studien – meist Kohortenstudien, aber auch Einzelfallberichte – und anschließender Metaanalyse untersucht, und die Inzi­denz der kongenitalen Rötelnembryopathie nach versehent­licher Röteln­impfung in der Schwangerschaft ermittelt. In keiner Studie wurde das Auftreten einer kongenitalen Rötelnembryo­pathie bestätigt. Basierend auf der Anzahl suszeptibler (nicht immuner) Frauen mit Exposition gegenüber dem lebend atte­nuierten Rötelnimpfstoff kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft wurde das maximale theo­retische Risiko für ein CRS rein rechnerisch auf 0,099% geschätzt. Eine asymptomatische Infektion des Fötus durch das Impfvirus ist in der Literatur beschrieben und wurde auch in einigen Studien bestätigt; sie war allerdings ohne klinische Relevanz. Diese Ergebnisse bestätigen die Empfehlungen, dass eine versehentliche Rötelnimpfung während der Schwangerschaft keine Indikation für einen Schwangerschafts­abbruch ist. |
 

Literatur

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 1 – März 2020. www.bfarm.de; Abruf am 15. April 2020

Apothekerin Dr. Petra Jungmayr

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