Adexa-Info

Ja, das will ich auch!

Das spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin werben? Dann nicht mehr zögern: Vom 1. bis zum 31. Mai 2020 ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen unserer Maiaktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.

Es gibt diverse gute Gründe, um Gewerkschaftsmitglied zu werden: Bei vielen Apothekenangestellten stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund – für den Fall künftiger Probleme am Arbeitsplatz oder auch bei konkreten Auseinandersetzungen. Anderen geht es darum, ihre berufspolitische In­teressenvertretung zu stärken. Wieder andere wissen: Als Gewerkschafts­mitglied unterstützen sie die wichtige Arbeit der ADEXA-Tarifkommission.

Tarifbindung hat Vorteile!

Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen. Beispiel Urlaub: Der Urlaubsanspruch nach Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beträgt für alle Apothekenberufe 34 Tage (Tarifbereich Nordrhein: 33 Tage) bei einer Sechstagewoche, der gesetzliche Anspruch nur 24 Tage. Im BRTV bzw. im RTV Nordrhein ist zudem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf diese Urlaubstage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt und Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Sie ist automatisch hergestellt, wenn Angestellte und Apothekenleitung jeweils Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Weitere tarifliche Ansprüche sind zum Beispiel Zuschläge für Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertags­arbeit, die tarifliche Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), eine Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).

Wenn Sie in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2020 Mitglied bei ADEXA werden, schenken wir Ihnen bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag. Erst ab Januar 2021 wird der reguläre Beitrag fällig.

Foto: electriceye/Fotolia

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist dann erstmals zum 31. Dezember 2021 möglich. Weitere Infos und Online-Beitrittsformular: www.adexa-online.de

Arbeitsrechtlich gut beraten

Viele Auseinandersetzungen zwischen Inhaber und Angestellten lassen sich vermeiden, wenn man den Arbeits­vertrag, bevor man unterschreibt, von der ADEXA-Rechtsabteilung prüfen lässt. Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den ADEXA-Juristinnen geben zu lassen. Bei Beanstandungen hilft ein Schreiben an die Apothekenleitung meist schnell weiter. Und jetzt in der Corona-­Pandemie ist die Rechtsberatung zu Themen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten etc. besonders gefragt.

Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive des Schriftwechsels mit der Apothekenleitung besteht vom Tag des Beitritts an!

Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft die Möglichkeit, dass ADEXA die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzung: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt eine Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.

Ohne diesen beruflichen Rechtsschutz muss man oft mit erheblich höheren Kosten rechnen. Bereits ein einziger persönlicher Beratungstermin bei einem Anwalt kann eine teure Angelegenheit werden, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag bei ADEXA um einiges übersteigt. |

Sigrid Joachimsthaler

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