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Jetzt auch für die Fläche

Desinfektionsmittelherstellung

ks/ral | Händedesinfektionsmittel können bereits seit geraumer Zeit in der Apotheke hergestellt werden. Nun hat die BAuA angesichts der anhaltenden Corona-Krise auch eine entsprechende Ausnahme von der Biozid-Verordnung für Flächendesinfektionsmittel erlassen.
Foto: cunaplus – stock.adobe.com

Das Coronavirus verbreitet sich weiterhin – und Desinfektionsmittel sind nach wie vor stark gefragt. Schon Anfang März war klar: Unter den bestehenden gesetzlichen Regulierungen für Biozide gibt es nicht ausreichend Kapazität, um solche Mittel herzustellen. Aus diesem Grund wurde am 4. März 2020 eine erste Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von der europäischen Biozid-Verordnung zur Händedesinfektion erlassen. Es folgten weitere Verfügungen zu Händesdesinfektionsmitteln und am 2. April 2020 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun zudem eine Allgemeinverfügung zur „Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Angesichts der neuen Verfügung hat die ABDA ihre FAQ „COVID-19-Pandemie“ und die Handlungshilfe „Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände in der Apotheke“ aktualisiert. Die aktuellen Dokumente sind auf der ABDA-Webseite im geschützten Bereich zu finden. |

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