Pandemie Spezial

Auch im Sputum, Fäzes und Tränensekret nachweisbar

SARS-CoV-2 ist weiter lokalisiert als angenommen

Das neuartige Coronavirus befällt nicht nur den Respirationstrakt, sondern ist auch in weiteren Körpersekreten und Ausscheidungen nachweisbar. Inwieweit die kontaminierten Sekrete ansteckend sind, ist derzeit noch unklar.

Um einem geheilten COVID-19-Patienten die Virusfreiheit zu bestätigen, wird üblicherweise ein Rachen­abstrich zum Nachweis von Virusgenen vorgenommen. Fällt dieser negativ aus, gilt der Betroffene als virusfrei und als nicht mehr ansteckend. Eine chinesische Arbeitsgruppe konnte nun in einer retrospektiven Analyse der Ergebnisse einer kombinierten quantitativen Echtzeit-PCR (RT-qPCR) von Pharynxabstrichen und Sputum- oder Stuhlproben von hospitalisierten Patienten mit bestätigter COVID-19 zeigen, dass bei einigen Probanden trotz negativem Rachenabstrich im Sputum und Fäzes noch SARS-CoV-2 nachweisbar war. Bei 133 Probanden, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung hospitalisiert wurden, wurde sowohl der Rachenabstrich wie auch Sputum- und Fäzesproben auf die ­Anwesenheit von SARS-CoV-2 hin ­untersucht. Nach der Genesung der Patienten und negativem Rachen­abstrich (zwei Rachen­abstriche im Abstand von mindestens 24 Stunden) konnte bei 22 Probanden SARS-CoV-2 im Sputum und/oder im Stuhl nachgewiesen werden; und zwar im Sputum an bis zu 39 Tagen nach negativem Rachenabstrich, im Fäzes an bis zu 19 Tagen. Es ist jedoch nicht bekannt, ob die Probanden weiterhin infektiös sind und ob von ihnen ein Infektionsrisiko für andere Menschen ausgeht[1].

COVID-19 kann zu Augen-erkrankungen führen

Eine retrospektive Auswertung von Fallberichten aus China weist auf eine Beteiligung von SARS-CoV-2 an akuten Augenerkrankungen hin. Von 38 COVID-19-Patienten wies rund ein Drittel okuläre Manifestationen wie Bindehautentzündung, Bindehautschwellung, Auslaufen von Tränenflüssigkeit oder eine Hyperämie der Bindehaut auf. Charakteristisch war eine deutlich erhöhte Temperatur im Augenbereich. Kein Patient klagte über verschwommenes Sehen. In der Konjunktivalflüssigkeit konnte nur bei einem kleinen Teil der Patienten SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Des Weiteren zeigte sich die Augenbeteiligung vornehmlich bei Patienten mit moderater bis schwerer Krankheitssymptomatik und auffallenden Blutwerten (z. B. Anstieg von Leukozyten, Neutrophilen, erhöhtes C-reaktives Protein, erhöhte Werte von Procalcitonin und angestiegener Lactat-Dehydrogenase). Diese Ergebnisse weisen auf okuläre Auswirkungen einer SARS-CoV-2-Infektion hin, auch wenn das Virus nur selten in der Tränenflüssigkeit nachgewiesen wurde. Es bleibt abzuwarten, in wie weit diese Erkenntnisse bei einem größeren Patientenkollektiv bestätigt werden [2]. |

Literatur

[1] Chen Chen at al. SARS-CoV-2–Positive ­Sputum and Feces After Conversion of ­Pharyngeal Samples in Patients With COVID-19 Free. Annals of Internal Medicine, 30. März 2020; doi: 10.7326/M20-0991

[2] Ping Wu et al. Characteristics of Ocular Findings of Patients With Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) in Hubei Province, China. JAMA Ophthalmol, published online 31. März 2020, doi:10.1001/jamaophthalmol.2020.1291

Apothekerin Dr. Petra Jungmayr

Literaturtipp

Pandemie Coronavirus

Trat die Covid-19-Erkrankung zunächst nur in China auf, erreichte sie im Laufe der Monate Januar bis März 2020 die ganze Welt mit weitreichenden Konsequenzen.

In diesem Leitfaden erhalten Sie

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Ebenfalls aufgegriffen werden arbeitsrechtliche Fragen und Probleme, die sich aus dem Zusammenhang mit dem Ansteckungsrisiko im öffent­lichen Raum ergeben.

Von Walther Heeschen, Sylvia Wegner-Hambloch, Iris Milek und Andreas S. Ziegler

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