DAZ aktuell

Apotheker begrüßen Makelverbot, Widerstand bei der E-Rezept-Pflicht

Reaktionen auf das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

tmb/bro/eda | Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Patienten-Datenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin sind mehrere für Apotheker höchst relevante Regelungen zur Ausgestaltung des E-Rezeptes enthalten. Zwar soll es möglich sein, die Zugriffsdaten für das E-Rezept ausgedruckt zu erhalten. Trotzdem könnte Spahns Vorstoß auf Widerstand im Bundestag stoßen. Denn sowohl aus den Regierungsfraktionen als auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Die Versandapotheken begrüßen den Vorstoß.

Nachdem Minister Spahn in der vorigen Woche den neuen Entwurf für das PDSG veröffentlicht hatte, richtete sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die neu eingeführte Pflicht zur Nutzung des E-Rezeptes ab 2022. Doch die Apothekerorganisationen freuen sich, dass das Makelverbot für Verschreibungen, auch in elektronischer Form, unmissverständlich auf „Dritte“ ausgedehnt werden soll. Die ABDA erklärte dazu, die vorgesehenen Regelungen seien unbedingt zu begrüßen, „da sie das Recht auf die freie Apothekenwahl wahren“ und damit zur Sicherstellung der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung beitragen würden. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein wertet dies als großen Erfolg der politischen Arbeit. „Damit wurden unsere Anträge auf dem letztjährigen Deutschen Apo­thekertag zum erweiterten Makel­verbot, zum Zugabeverbot und zum diskriminierungsfreien Zugang für elektronische Verschreibungen inhaltlich voll berücksichtigt“, erklärte der Verband in einem Rundschreiben an die Mitglieder.

Foto: imago images/photothek

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Doch die neue E-Rezept-Pflicht wirft auch einige kritische Fragen auf: Werden alle Menschen in Deutschland bis Anfang 2022 technisch und finanziell in der Lage sein, sich mit mobilen Endgeräten auszustatten, um an der ­E-Rezept-Versorgung teilzunehmen? Wird das Internet bis dahin ausreichend schnell und flächendeckend vorhanden sein?

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, erklärte, dass durch die neue Pflicht keine Hürden für ältere und technik­affine Menschen entstehen dürften. Ähnlich hatte sich auch die ABDA geäußert: Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, hieß es in einem Statement. Auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, verwies in einem Statement darauf, dass laut Gesetzesbegründung Papier-Ausdrucke des „Tokens“ möglich sein sollen.

Ganz andere Töne kommen aus dem Lager der Versandapotheken. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) meldete per Presse­mitteilung zu Wort: Mit Blick auf die derzeitige Lage könne eine flächendeckende Nutzung des E-Rezeptes schon heute helfen, erklärt BVDVA-Chef Christian Buse darin.

Der Verband äußerte sich auch zum Thema freie Apothekenwahl: „Es ist zu begrüßen, dass die Gematik als neutrale Instanz, im Gegensatz zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen, diese App im Sinne der Patienten und Verbraucher zur Verfügung stellt“, so Buse.

Der Entwurf enthält noch zahlreiche Aufgaben für die Einführung des E-Rezeptes. Bis Ende Juni 2021 sollen auch die technischen Voraussetzungen für BtM- und T-Rezepte in elektronischer Form geschaffen werden. Auch die elektronische Patientenakte dürfte für Apotheken relevant sein, zumal die Krankenkassen Patienten ohne Smartphone Zugang zu ihren Daten verschaffen sollen. Dafür sind Zugänge bei den Leistungserbringern – also auch in Apotheken – vorgesehen, wofür die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssten. Außerdem soll bis zum 1. Oktober 2020 ausgehandelt werden, welchen finanziellen Ausgleich die Apotheken für die Nutzung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezeptes erhalten. |

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