Pandemie Spezial

Pandemiefall, was nun?

AG KatPharm veröffentlicht umfangreiche Checkliste mit Handlungsempfehlungen

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In der vergangenen Woche hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell die Pandemie ausgerufen. Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist unsere Aufgabe als Apotheker – und sie bleibt es auch in Krisenzeiten. Die öffentlichen Apotheken haben eine besonders exponierte Position an der „Front“ der Corona-Krise und bewältigen derzeit täglich ein erhöhtes Kundenaufkommen. Neben verunsicherten Patienten treten Fragen und Probleme auf. Den Apothekenbetrieb unter diesen Umständen aufrecht zu erhalten, ist eine Herausforderung.

Die öffentliche Apotheke als kritische Infrastruktur im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz darf jedoch nicht ausfallen – unser hoheitlicher Auftrag der Arzneimittelversorgung ist essentiell, gerade jetzt. Kurioserweise ist zur Kategorisierung als Kritische Infrastruktur gemäß der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) aus 2016 ein jährlicher Umsatz von mindestens 4.650.000 verschreibungspflichtigen Packungen notwendig. Neben dieser fehlerhaften Berechnungsgrundlage – diese Schwelle dürfte offenkundig nur in den seltensten Fällen erreicht werden – sieht die Verordnung nur Rx-Präparate als essentiell an. Jedoch ergibt sich unmissverständlich aus den für unseren Berufsstand relevanten Gesetzen, dass die öffentliche Apotheke in jedem Falle eine Kritische Infrastruktur ist.

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Nachdem die Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie (AG KatPharm) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) in den letzten Wochen verschiedene Hinweise zur allgemeinen Vorbereitung gegeben hat, sollen nunmehr konkrete Handlungsvorschläge zum Betrieb der Apotheke in der derzeitigen Pandemiesituation an die Hand gegeben werden. Eine apothekenindividuelle Risikoanalyse mit daraus abgeleiteten Maßnahmen im Sinne des Notfallmanagements ist stets zu erstellen, nicht erst beim Auftreten eines Notfalles oder einer ungewöhn­lichen Situation. Notfallvorsorge ist jedoch in ruhigen Zeiten unpopulär und wird niedrig priorisiert. Im Notfall selbst ist es jedoch für eine Vorsorge zu spät – übrig bleiben Reaktionen statt koordinierter Aktionen.

Die Checkliste finden Sie in dieser DAZ ab Seite 95.

Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer (BAK) finden Sie auf DAZ.online, wenn Sie den Webcode Q5BB4 in das Suchfeld eingeben.

Die nun erstellte Checkliste (s. S. 95) enthält konkrete Anregungen, die jedoch immer auf die eigene Apotheke und die jeweilige Gefährdungslage anzupassen sind. Nicht alle Vorschläge sind in jedem Betrieb umsetzbar, dessen sind sich die Autoren bewusst. Sie können eine durch den Betrieb selbst durchgeführte Notfallvorsorge nicht ersetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Notfall­planung und Organisation von Notfallmaßnahmen Chefsache ist und bleibt. Einige der Maßnahmen mögen drastisch erscheinen, können aber aus unserer Sicht in der gegenwärtigen Situation oder zukünftig notwendig sein.

Die Handlungsvorschläge untergliedern sich in die Themenfelder

  • Personal
  • Organisation der Apotheke
  • Kunden und
  • Schnittstellen.

Dies sind objektive Vorschläge, die aus langjähriger Erfahrung der Mitglieder der AG KatPharm zusammengetragen wurden.

Unser Ziel ist es, möglichst viele Erfahrungen aus dieser Pandemie zu sammeln, derzeitige Schwachstellen aufzuzeigen und somit für die Arzneimittelversorgung konstruktive Lehren ziehen zu können.

Wenn Sie mit den Autoren diskutieren möchten, dann erreichen Sie die AG direkt unter covid@katastrophen-pharmazie.de

Für die Zukunft ist wünschenswert ein konzertantes Handeln der Berufsvertretungen, statt des bislang prak­tizierten Individualismus. Zuweilen sind die herausgegebenen Hinweise der Landesapothekerkammern an Apotheken bzw. Informationen für die Bevölkerung – sofern überhaupt existent – nicht zielführend und enthalten eklatante Missachtungen des Arzneimittelrechtes. Doch die Apothekerkammern müssen sich zwingend, verankert durch die Landeskatastrophenschutzgesetze, mit Notfall- und Kata­strophenpharmazie auseinandersetzen. Die Hilfestellungen der DPhG-AG KatPharm werden jedoch seit Jahren in den allermeisten Fällen ignoriert. Diese Versäumnisse können für unsere jetzige Krise nicht aufgeholt werden, führen aber möglicherweise zu einer zukünftigen Sensibilisierung.

Die Apotheken sollen gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und wir als Arzneimittelexperten müssen deutlich machen, dass Apotheken ein verlässlicher Bestandteil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes sind. |

Für die DPhG AG KatPharm: Enrico Kappus, Sven Lobeda, Dr. Daniel Neuser, Sven Seißelberg, Recep Ünver, Dr. Frederik Vongehr

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