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Axt an die Regulierung legen

Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI)

Foto: BPI

Dr. Kai Joachimsen

Wenn ich mir drei Dinge für das neue Jahr wünschen darf, dann sind es: Deregulierung, fairer Wettbewerb und keine Regelungen zulasten Dritter. Tatsächlich sind im Jahr 2019 die politischen und regulatorischen Anforderungen an die Industrie sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enorm gestiegen und sie wachsen ständig weiter. Beispiele der Überregulierung sind Zwangsmaßnahmen wie das Preismoratorium oder auch die Rabattverträge, die in ihrer aktuellen Form Lieferengpässe begünstigen. Insgesamt steigt das Tempo der gesundheitspolitischen Gesetzgebung sowohl in Europa als auch in Deutschland rapide. Zudem gibt es große Herausforderungen wie die Digitalisierung, den Klimawandel und Handelskonflikte. In dieser Gemengelage ist es wichtig, die Kräfte der Industrie nachhaltig zu bündeln und deshalb freue ich mich darüber, dass wir als BPI für 2020 zusammen mit dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) eine ­Fusion anstreben. Damit wollen wir ­einen starken, gemeinsamen Verband schaffen, der 90 Prozent der in Deutschland tätigen pharmazeutischen Unternehmen vertritt. Das Ziel der Fusion ist u. a. eine Bündelung von Ressourcen zur Vertretung der Interessen der Industrie in ihrer gesamten Breite. Wir werden die breite Palette der Arzneimittel vertreten, die Menschen in Deutschland benötigen. Forschung und Innovation werden dabei ein zentraler Bereich der Verbands­arbeit bleiben. Die Kernfrage im Arzneimittelbereich bleibt auch 2020 die gleiche: Wie können wir den Patienten hierzulande auch weiterhin eine bestmögliche Versorgung anbieten? Und die Antwort hat viel damit zu tun, wie sehr die Politik den Pharmastandort Deutschland stärken will. Ich empfehle, zuerst den völlig überregulierten Arzneimittelmarkt in den Blick zu nehmen, der die Liefersicherheit gefährdet und stand­ort­orientierten Unternehmen die Luft zum Atmen nimmt. Eine Neugestaltung der Ausschreibungs- und Zuschlagsbedingungen für Rabattverträge wäre ein guter Anfang! |

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