Gesundheitspolitik

AKNR: Auftrag an Spahn

Erste Stellungnahme zu BGH-Entscheidungen

ks | Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist die Klägerin in den beiden Verfahren, zu denen der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden hat. Vor Gericht vertreten hat sie Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas. Für ihn und seine Mandantin ist klar: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nun einen dringenden Auftrag.

„Die AKNR sieht in den beiden heute vom BGH verkündeten Entscheidungen einen unmissverständlichen Auftrag an den Gesetzgeber, das durch die Zulassung des Versandhandels für preisgebundene Arzneimittel geschaffene Problem der immer weiter fortschreitenden Aushöhlung der in Deutschland geltenden Standards bei der Ver­sorgung mit Arzneimitteln nunmehr entschieden anzugehen. Zwar liegen die Gründe der beiden Entscheidungen noch nicht vor, sodass eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, doch kann bereits jetzt festgehalten werden, dass aufgrund dieser Entscheidungen der im Moment vom BMG präferierte Weg sein Ziel nicht erreichen wird“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Was die Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeht, sei zu berücksichtigen, dass die Entscheidung – sollte der EuGH die Anwendung der deutschen Vorschrift für europarechtswidrig halten – insgesamt gelte und nicht nur für EU-Versender. Denn der angefügte Nachsatz, wonach die Vorlagefrage unter der Prämisse gestellt wird, es sei nicht zu befürchten, dass einer „unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub geleistet wird“, gelte uneingeschränkt vom Sitz der jeweiligen Apotheke. Der Gesetz­geber müsse sich fragen, ob derartige Veränderungen auf dem Apothekenmarkt gewollt sind.

Das Bonus-Urteil habe sogar „unmittelbare Auswirkungen auf die im Moment durch das BMG vorgesehene Verankerung des Arzneimittelpreisrechts im SGB V“, mahnen Douglas und die AKNR. Anders als Spahn bislang erklärt hat, könnten Privatversicherten uneingeschränkt geldwerte Vergünstigungen (Ausnahme: Barrabatte) gewährt werden. „Dieses Recht würde dann, sollte die Preisbindung in das SGB V überführt werden, wohl, vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH auf die heutige Vorlagefrage, allen Apotheken offenstehen.“ Die AKNR fordert daher das BMG auf, den eingeschlagenen Weg zu überdenken. Sie ist überzeugt: Allein ein Rx-Versandverbot könnte die drohenden Verwerfungen auf dem Apothekenmarkt nachhaltig lösen. |

Das könnte Sie auch interessieren

Bundesgerichtshof zur Werbung von EU-Versendern

AKNR: Unmissverständlicher Auftrag an den Gesetzgeber!

Juristisches Gutachten im Auftrag der AKNR

„Es geht einzig um die Aktionäre, nicht um die Patienten“

Reaktion auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Zugaben von EU-Versendern

ABDA: Die Gleichpreisigkeit muss wieder in Kraft gesetzt werden!

AK Nordrhein vs. Shop Apotheke: Verfahren wegen Rx-Boni ist ausgesetzt

Warten auf den Europäischen Gerichtshof

Warten auf den Europäischen Gerichtshof

Rx-Boni-Verfahren gegen Shop Apotheke ist ausgesetzt

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.