Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt erste Maßnahmen gegen Engpässe

Neue Meldepflichten, erweiterte Behördenbefugnisse, mehr Austauschfreiheit für Apotheken

ks | Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) beschlossen. Mit dem Vorhaben soll – wie der Name bereits sagt – in erster Linie der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen fairer und zielgenauer ausgestaltet werden. Gerade in seiner Schlussphase zog das Gesetz aber durch einen Änderungsantrag zu Arzneimittel-Lieferengpässen die Aufmerksamkeit auf sich. Auch in der Plenardebatte betonten die Redner von Union und SPD die Bedeutung der nun verabschiedeten Maßnahmen. Allerdings machte CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich deutlich, dass sie nur ein erster Schritt seien, dem weitere folgen müssten. Das Vorhaben der Großen Koalition wurde am Ende sogar mit den Stimmen von FDP und Grünen verabschiedet – lediglich AfD und Linke stimmten dagegen. Mitte März kann das nicht zu­stimmungspflichtige Gesetz nun im Bundesrat behandelt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Als das GKV-FKG im Bundestag beschlossen wurde, weilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Brüssel, um sich dort mit seinen Kollegen der EU-Mitgliedstaaten über ein koordiniertes Vorgehen angesichts des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus in Europa zu beraten. Inzwischen rechnet man bereits damit, dass die Corona-Krise zu neuen Arzneimittelengpässen führen wird (siehe S. 4). Dabei haben Patienten und Apotheken bereits jetzt und schon seit geraumer Zeit mit Lieferengpässen zu kämpfen. Auch wenn es etwas gedauert hatte: Spätestens im vergangenen Herbst war der Politik klar, dass sie aktiv werden muss. In den Bundestagsfraktionen entstanden diverse Positionspapiere zur Engpass-Problematik. Ende des Jahres fasste man dann einen Änderungsantrag zum FKG, der verschiedene Maßnahmen vorsah. Dieser wurde über die vergangenen Wochen an der einen und anderen Stelle nachjustiert – nun ist er in trockenen Tüchern und die Großen Koalition froh, etwas geschafft zu haben.

Der CDU-Abgeordnete Hennrich sprach von einem „wichtigen Signal“. Gerade die neue Regelung, die Apotheken den unmittelbaren Austausch eines nicht lieferbaren Rabattarzneimittels ermöglicht und dafür sorgt, dass die Krankenkassen – und nicht die Patienten – etwaige Mehrkosten zu tragen haben, zeige, dass man sich „kümmert“. Er sagte aber auch, dass weitere Maßnahmen nötig seien, die die Bundesrepublik im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft anstoßen werde. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, stellte heraus, dass es für die Sozialdemokraten „besonders wichtig“ sei, dass Mehrkosten infolge von Engpässen von den Kassen übernommen werden.

Die neuen Regelungen

Was steckt nun abseits der Regelung zum unmittelbaren Austausch – dessen Details übrigens noch von den Rahmenvertragspartnern festzulegen sind – drin im Engpass-Paket? Vor allem gibt es neue Meldepflichten für Hersteller und Großhändler gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie müssen auf Anforderung zu ver­sorgungsrelevanten Arzneimitteln erfolgen. Überdies ist ein regelmäßiges Monitoring vorgesehen: Das BfArM erstellt nach Anhörung seines (ebenfalls neu zu schaffenden) Beirats eine Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist. Zu diesen Arzneimitteln haben die Pharmaunternehmen regelmäßig Informationen zu verfügbaren Lagerbeständen, zur Produktion und zur Absatzmenge zu melden. Auf Anforderung des BfArM müssen auch Großhändler solche Daten regelmäßig liefern.

Weiterhin können die Bundesoberbehörden Herstellern und Großhändlern künftig für versorgungskritische Arzneimittel z. B. Vor­gaben zur Lagerhaltung erteilen. Und: Künftig können im Einzelfall auch Arzneimittel, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, angewendet werden. Diese Ausnahme ist aber auf versorgungsrelevante Arzneimittel beschränkt, die vom Arzt unmittelbar bei Patienten angewendet werden. |

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