Wirtschaft

Langes Verfahren oder Vergleich?

Wenig Konkretes bei der Gläubigerversammlung zur AvP-Insolvenz

tmb | Am 15. Dezember fand im Congress Center Düsseldorf die Gläubigerversammlung zur Insolvenz der AvP Deutschland GmbH statt. Die weitaus meisten Gläubiger sind dort nicht persönlich erschienen, sondern wurden durch ihre Anwälte vertreten. Nach Aussagen von Beteiligten gab es kaum neue Fakten. Als zentrale Frage zeichnet sich immer mehr ab, ob die Insolvenz zu einem jahrelangen Rechtsstreit oder zu einem Vergleich führt.

Da die Versammlung nicht öffentlich war, beziehen sich alle Informationen dazu auf Auskünfte von Teilnehmern. Demnach wurden bisher Forderungen in Höhe von 617 Millionen Euro angemeldet. In seinem Gutachten vom 29. Oktober war Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos von 593,8 Millionen Euro ausgegangen. Diese Größenordnung hat sich damit bestätigt, zumal mit der Anmeldung nicht entschieden ist, ob alle Forderungen berechtigt sind. Daraufhin dürfte nun immerhin weitgehend die Gefahr gebannt sein, dass gänzlich unerwartete Forderungen das Problem weiter vergrößern. Allerdings soll sich Hoos bei der Veranstaltung weiterhin nicht zu einer möglichen Quote geäußert haben, die am Ende des Verfahrens ausgeschüttet werden könnte.

Rechtsstreit dürfte bis zum BGH führen

Bei der Anmeldung der Forderungen hätten die meisten Gläubiger Aussonderungsrechte beansprucht. Doch der Insolvenzverwalter gehe weiterhin davon aus, dass in den allermeisten Fällen solche Aus­sonderungsrechte nicht bestehen. Damit drohen lange Rechtsstreitigkeiten, die bis zum Bundesgerichtshof führen und damit viele Jahre dauern könnten.

Wegen des großen Anteils der Forderungen, bei denen Aussonderungsrechte geltend gemacht werden, sinkt auch die Chance auf vorherige Ausschüttungen unumstrittener Beträge. Die Sorge vor einem drohenden langen Verfahren erhöht allerdings die Motiva­tion für eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung. Dafür sprächen sowohl der zeitliche Vorteil als auch die Kosten langer Verfahren, die letztlich die zu verteilende Masse mindern. Bisher sind jedoch keine Vorschläge bekannt, wie eine außergericht­liche Einigung konkret aussehen könnte.

Foto: picture alliance / dpa / Marcel Kusch

Wege zum Vergleich

Die AZ hat daraufhin bei einem Insolvenzrechtler nach den Voraussetzungen für einen denkbaren Vergleich gefragt. Demnach könnten einzelne Gläubiger einen Vergleich nicht blockieren. Denn der Insolvenzverwalter könne Rückstellungen für die Verbindlichkeiten einzelner Gläubiger bilden, die einem Vergleich nicht zustimmen. Auch die Folgeinsolvenz bei einem betroffenen Apotheker müsste kein Hindernis sein. Denn ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich bei der AvP würde die Insolvenzmasse einer solchen Apotheke nicht zwingend schmälern. Damit würde ein insolvenzbedrohter Apotheker nicht gehindert, einem solchen Vergleich bei der AvP zuzustimmen. Letztlich ist eine wichtige Motivation für einen Vergleich, das Insolvenzverfahren bei AvP zu beschleunigen und damit Folgeinsolvenzen bei Apotheken zu verhindern.

Rabattverfälle weiter im Gespräch

Bei der Gläubigerversammlung soll außerdem deutlich geworden sein, dass der Insolvenzverwalter die Forderungen der AvP aus Rabattverfällen weiterhin bei den Krankenkassen verfolgt. In seinem Gutachten vom 29. Oktober hatte Hoos diese Forderungen auf 37,2 bis 137,4 Millionen Euro veranschlagt. Allerdings hatten Experten aus anderen Rechenzentren zwischenzeitlich darauf verwiesen, dass dort keine Rabattverfälle in solchen Größenordnungen vorkommen. Das nächste relevante Datum im AvP-Insolvenzverfahren ist der Prüfungstermin am 22. Dezember, der in einem schriftlichen Verfahren stattfinden soll. |

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