Wirtschaft

Förderung für Antigentests

Hersteller bekommen bis zu 30 Millionen Euro

rh | Damit in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für Corona-Antigentests aufgebaut werden können, stellt die Bundesregierung bis zu 200 Millionen Euro für Unternehmen bereit, die entsprechende Investitionen tätigen.

Die Unternehmen können bis spätestens 31. März 2021 Förderungsanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Bundesförderung solcher Produktionsanlagen, die vergangene Woche in Kraft getreten ist.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) äußerte dazu in einer Pressemeldung: „Die Pandemie hat gezeigt, dass wir uns gerade bei sensiblen Produkten in Deutsch­land und Europa unabhängiger von Importen machen müssen. Das gilt auch für Testausstattungen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir daher Investitionen, um wettbewerbsfähige Produktionen von Antigentests in Deutschland aufzubauen.“ Und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte: „Bei Schnelltests muss sich das deutsche Gesundheitswesen auf den hei­mischen Markt verlassen können. Deshalb fördern wir den weiteren Aufbau der inländischen Produk­tion. So ist die Qualität der Tests gesichert. Und wir werden unabhängiger von asiatischen Zulieferern.“

Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen, um Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-)Produkte zu geben, so die Erklärung der beteiligten Ministerien. Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11. November 2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Diese sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erhalten. Einen Bonus von 10 Prozentpunkten gibt es, wenn mindestens 70 Prozent der Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union bezogen werden.

Hierfür hat die Bundesregierung bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, maximal 30 Millionen Euro je Antragsteller. Die geförderten Anlagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 den Betrieb aufnehmen und bis mindestens 30. Juni 2022 betrieben werden. |

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