Gesundheitspolitik

Die Schwächsten zuerst

Coronavirus-Impfverordnung unterzeichnet

ks | Am vergangenen Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Corona­virus-Impfverordnung unterzeichnet. Sie regelt unter anderem, „wem wann das Angebot einer Impfung gemacht wird“, erklärte der Minister.

Voraussichtlich am 27. Dezember werden die ersten Impfungen mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff gegen COVID-19 starten. Die nun vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Verordnung besagt zwar, dass grundsätzlich jeder mit Wohnsitz oder gewöhn­lichem Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf die Corona-Impfung hat. Doch da es zu Beginn nicht für jeden Impfstoff geben wird, wird priorisiert. Die Impfverordnung nimmt diese Priorisierung auf Grundlage der am 17. Dezember veröffentlichten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vor.

Hierin ist ein Plan mit sechs Stufen vorgesehen, die in der Verordnung teilweise zusammengefasst werden, erklärte Spahn. Die STIKO-Empfehlungen würden aber „zu 99 Prozent“ umgesetzt. Zuvor hatte die STIKO mit Experten der Nationalen Wissenschafts­akademie Leopoldina und des Deutschen Ethikrates eine Ein­ordnung vorgenommen.

Die ersten, die demnach ihre Immunisierung erhalten werden, sind die über 80-Jährigen und die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Zudem die Personen, die sich in den Heimen um diese Menschen kümmern. „Die Schwächsten zu schützen ist erstes Ziel unserer Impfkampagne“, sagte Spahn. Zur „Wahrheit“ gehöre aber auch, dass es ein bis zwei Monate dauern werde, bis dieses Ziel erreicht sei. Erst dann werde es Zug um Zug mehr Impfstoff und mehr Personen geben, die diesen erhalten. Der Minister appellierte an die Menschen, besonnen zu sein und sich in Geduld zu üben. Es werde ein langer Winter werden.

Ebenfalls in der Gruppe höchster Priorität erfasst ist Personal mit „besonders hohem Expositions­risiko in medizinischen Einrichtungen“ (z. B. Notaufnahme, medizinische Betreuung von COVID-19-Patienten) und solches mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, also etwa die Mitarbeiter der mobilen Impfteams.

Der Minister verteidigte den Weg der Verordnung – die FDP hatte eine Regelung per Gesetz gefordert. Nur so seien flexible Anpassungen möglich – und diese seien gegebenenfalls schon nötig, wenn im Januar der Moderna-Impfstoff zugelassen werde. |

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