Wirtschaft

Mehr Geld für die Gematik

rh | Bislang mussten die Krankenkassen laut § 316 Absatz 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung des Gematik-Haushalts pro Versichertem 1 Euro an die Gesellschaft für Telematik abführen. Doch nach den aktuellen Haushaltsplanungen der Gematik für das Jahr 2021 ist dieser Betrag zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichend, heißt es im BMG-Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2021. Um die vom Gesetzgeber vorgegebenen neuen wegweisenden Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens nach Maßgabe des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) umzusetzen, sei die Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln erforderlich. Auf Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in § 316 Absatz 1 Satz 2 SGB V soll nun ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,78 Euro je GKV-Mitglied erhoben werden. Durch die Beitragserhöhung fließen dann im Jahr 2021 etwa 44,6 Millionen Euro in den Gematik-Topf. Diese Anpassung gilt nur für das Jahr 2021, ist also befristet. |

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