Gesundheitspolitik

Kommentar: Volles Risiko für die Apotheken

Christine Ahlheim

Dass die Ausstattung der vulnerablen Gruppen mit FFP2-Masken aus der Apotheke sich günstig auf den Verlauf der Corona-Pandemie, insbesondere im Hinblick auf die Überforderung des Gesundheitswesens, auswirken kann, ist seit Langem bekannt. Da ist es erstaunlich, dass das Bundesgesundheitsministerium erst am vergangenen Mittwoch den Referentenentwurf einer Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vorgestellt hat, denn eine solche Maßnahme wäre schon vor Beginn der zweiten Welle sinnvoll gewesen.

Noch erstaunlicher ist aber, wie sich das BMG die Abgabe der Masken und die Abrechnung im Dezember vorstellt (s. Seite 1). So wird es keinerlei Kontrolle geben, ob jemand 3 Masken in seiner Stammapotheke oder 30 Masken in verschiedenen Apotheken holt. Der Gipfel des Ganzen ist aber die kafkaesk anmutende Vorschrift zur Abrechnung: Durch die pauschale Abgeltung ohne Bezug zur tatsächlich abgegebenen Menge wird das Risiko allein den Apotheken aufgebürdet. Denn wer seine Kunden nicht vergraulen will, indem er keine Masken mehr abgibt nachdem das indi­viduelle Budget erschöpft ist, zahlt am Ende drauf.

Fragt sich, warum die Apotheken nicht einfach von den Kunden unterschriebene Empfangsbestätigungen bei den Kassen einreichen können. Damit wäre klar, dass jede abgegebene Maske auch bezahlt wird. Zudem müssten die Empfänger davon ausgehen, dass sie erwischt werden, wenn sie in mehreren Apotheken Masken abholen. Aber offenbar gilt im BMG wieder einmal der Grundsatz: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht – und am besten auf Kosten der Apotheker, die sich ohnehin nicht wehren werden.

Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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