Gesundheitspolitik

Unterstützung für Petent Benedikt Bühler gefragt

Mitgliedsorganisationen fordern Herausgabe der Vollversionen von ABDA-Gutachten

tmb | An diesem Montag wird der Pharmaziestudent Benedikt Bühler vor dem Petitionsausschuss des Bundestages für ein Rx-Versandverbot werben. Die ABDA-Spitze hatte ihm am 14. Januar die Vollversionen ihrer Gutachten zum Rx-Versandverbot verweigert. Doch von vielen anderen Seiten erhält Bühler Unterstützung. Außerdem haben mehrere Mitgliedsorganisationen der ABDA im Laufe der vorigen Woche an die ABDA appelliert, Bühler die Gutachten offiziell zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Gutachten Bühler in­offiziell zugespielt worden seien, bleibe dies eine wichtige Geste.
© Kai Felmy

Den Anfang machte der Apothekerverband Westfalen-Lippe. Der Vorstand des Verbandes erklärte, die Weigerung gegenüber Bühler widerspreche den Beschlüssen der ABDA-Mitgliederversammlung. Denn danach bleibe das Rx-Versandverbot eine „Handlungsoption“ und § 78 (1) Satz 4 AMG (mit der Übertragung der Preisbindung auf ausländische Versender) solle nicht gestrichen werden. Zudem argumentierte der Verband, die Weitergabe der Gutachten sei durch die Informations- und Pressefreiheit geschützt und verstoße daher auch nicht gegen das Urheberrecht.

Bis zum Redaktionsschluss dieser AZ äußerten der Hamburger Apothekerverein, die Landesapothekerkammer Hessen, die Apotheker­kam­mer Hamburg, der Apothekerverband Brandenburg und die Apothekerkammer Nordrhein entsprechende Positionen. Der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen erinnerte zudem als Vorsitzender des ABDA-Haushaltsausschusses daran, dass die Gutachten aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt ­seien. Damit seien sie im Interesse der Mitglieder zu verwenden und öffentlich zu machen. Die Landesapothekerkammer Hessen ergänzte: „Darüber hinaus hat die Berufs­öffentlichkeit kein Verständnis für das Verhalten der ABDA.“ Die Kammer Hessen forderte eine kurzfristige Beschlussfassung des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes über eine E-Mail-Abstimmung. Dafür sprach sich auch die Apothekerkammer Nordrhein aus. Im Umfeld der Anhörung vor dem Petitionsausschuss erwartet sie intensive politische Diskussionen mit Minister Spahn und Fachpolitikern aus den Fraktionen. „Ein Rx-Versandverbot bleibt das wirksamste Instrument zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit“, erklärte die Kammer Nordrhein. Falls sich die EU-Kommission gegen das Boni-Verbot stelle, sei dies eine neue Ausgangsposition für das Rx-Versandverbot. Es werde im Petitionsausschuss um eine wichtige „Systemfrage“ gehen. Daher erwarte die Kammer Nordrhein, dass die ABDA kurzfristig geeignete Maßnahmen ergreift, um Bühler „den Rücken zu stärken“, beispielsweise „durch die Präsenz von hochstehenden Repräsentanten des Apothekerstandes im Zuhörerraum“. Bei den Parlamentariern müsse der Ein­druck entstehen, dass Bühler berufspolitisch nicht im Alleingang agiert.

Dass die ABDA nicht auf diese Vorschläge reagieren wird, machte sie beim Pharmacon in Schladming deutlich (s. Bericht unten). |

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