Wirtschaft

Shop Apotheke ändert Website

Betonung der freien Apothekenwahl bei Rezepten von Zava

cha | Für reichlich Wirbel sorgte, dass die Shop Apotheke auf ihrer Homepage eine direkte Weiterleitung zum Zava Online-Arzt sowie eine automatische Belieferung der dort verordneten Medikamente anbietet. Doch nun hat der niederländische Versender die Formulierung seines Angebots geändert.

Auf der Homepage der Shop Apotheke findet sich ein Button „Online-Arzt“ und dieser führt zu einer Webseite, auf der die Kooperation mit Zava ausführlich dar­gestellt wird (s. AZ 2020, Nr. 46, S. 5). So biete Zava „einen sicheren und komfortablen Weg“, verschreibungspflichtige Medikamente ohne Besuch in einer Arztpraxis zu erhalten. „Beantworten Sie dafür den auf medizinischen Leitlinien basierenden Online-Fragebogen. Die Zava-Ärzte prüfen Ihre Anfrage, stellen bei Eignung Ihr Rezept aus und übermitteln es direkt an die von Ihnen gewählte Apotheke“, heißt es weiter.

Vergangene Woche sah das aber noch etwas anders aus. Statt „… an die von Ihnen gewählte Apotheke“ stand dort: „… an Shop Apotheke“. Auch an anderer Stelle wurde der Text geändert. So findet sich unter dem Button, der direkt auf die Zava-Homepage führt, das Angebot: „Einfach mit Ihrem SHOP APOTHEKE-Passwort bei ZAVA anmelden. Fragebogen ausfüllen und Diagnose von geprüften Ärzten erhalten. SHOP APOTHEKE kann Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel automatisch liefern.“ Vergangene Woche hieß es beim dritten Punkt nicht „kann ... automatisch liefern“ sondern „liefert ... automatisch“.

Apothekengesetz verbietet Zuweisung von Rezepten

Die ursprünglichen Formulierungen hatten die Frage aufgeworfen, ob hier eine Zuweisung von Pa­tienten und Verschreibungen vorliegt, die laut § 11 Apotheken­gesetz verboten ist. Als die AZ vergangene Woche bei der Shop Apotheke anfragte, wie die auf ihrer Website bestehende direkte Verbindungsmöglichkeit zu Zava vereinbar sei mit der im Apothekengesetz festgeschriebenen freien Arzt- und Apothekenwahl, kam die Antwort: „Die Patienten können frei entscheiden; ihnen wird – was die Arzt- und Apothekenauswahl angeht – eine Vielzahl von Alternativen angeboten. Die freie Apothekenwahl der Patienten sowie die Unabhängigkeit der Ärzte sind durch unsere Zusammenarbeit mit Zava in keiner Weise gefährdet.“ Doch ganz so sicher war man sich in Venlo seiner Sache offenbar nicht und änderte unverzüglich die Website – siehe oben. Nun wird betont, dass Zava-Kunden durchaus eine freie Apothekenwahl haben.

„Notwendige Klarstellung“

Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Hat der in der Fachpresse erhobene Vorwurf, dass hier eine im Apothekengesetz untersagte Absprache zwischen Apotheke und Arzt stattfinde, gefruchtet? Zumindest möchte man sich wohl dem Vorwurf zukünftig nicht mehr aussetzen. Denn auf Nachfrage der AZ kam folgende Antwort von der Shop Apotheke: „Bei der Änderung auf der Website handelt es sich nicht um einen Sinneswandel, sondern um eine Klarstellung, die uns notwendig erschien.“ |

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