Gesundheitspolitik

Kein Strafprozess gegen PTAs

Oberlandesgericht Hamm bestätigt Nichteröffnung der Hauptverhandlung

hfd | Die Staatsanwaltschaft ­Essen hatte zwei PTAs wegen bandenmäßigen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt, die früher für den ver­urteilten Apotheker Peter S. gearbeitet hatten. Doch das Landgericht Essen eröffnete die Hauptverhandlung nicht. Diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nun bestätigt.

Handelte der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. alleine? Diese Frage wird wohl offenbleiben. Am Tag seiner Festnahme Ende 2016 stellte die Staatsanwaltschaft Essen Dutzende unterdosierte Zytostatika sicher – teils war auf Herstellungsprotokollen sein Kürzel umkringelt, teils die von zwei PTAs. Eine von ihnen soll 18 unterdosierte Präparate angefertigt haben, die andere zwei. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen die beiden PTAs vergangenes Jahr Anklage: Sie warf ihnen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen und hierbei bandenmäßig gehandelt zu haben. Doch das Landgericht Essen ließ die Anklage nicht zum Hauptverfahren vor. „In den jeweiligen Fällen ist die Kammer der Auffassung, dass der Tatnachweis nicht mit der erforderlichen Sicherheit geführt werden kann“, hatte der Gerichtssprecher damals erklärt. Ein Grund war insbesondere, dass die PTAs von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatten.

Gegen die Essener Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft im März beim OLG Hamm Beschwerde. Sie vertrat die Ansicht, die Kammer habe die Anforderungen an den für eine Eröffnung des Verfahrens notwendigen hinreichenden Tatverdacht überspannt. Doch das OLG hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Auch hier verneint man einen hinreichenden Tatverdacht. „Die sich aus dem Ermittlungsergebnis ergebenden Beweisanzeichen für eine Täterschaft der Angeschuldigten reichen nicht aus, einen Verdachtsgrad zu begründen, der eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlich erscheinen ließe“, heißt es. |

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