Gesundheitspolitik

Corona-Tests in der Offizin

Züricher Apothekerin stellt Test-Projekt im DAZ / DAZ.online-Live-Talk vor

hb | Ein Online-Seminar der DAZ am 11. November 2020 hat abgeklopft, welche Pflichten und Chancen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 für die Apotheken mit sich bringen könnten. Einen kleinen Vorgeschmack auf das Szenario lieferte eine Offizinapothekerin aus der Schweiz.

Seit einem Monat bietet Natalia Blarer Gnehm in ihrer Apotheke im Stadtzentrum von Zürich SARS-CoV-2-Tests an, zuerst im Rahmen eines Pilotprojektes nur Abstriche für PCR-Tests, die dann im Labor analysiert werden, und seit einer Woche auch Antigen-Schnelltests. Gemäß der neuen COVID-Verordnung des Bundes, die die Apotheker explizit zu den Schnelltests legitimiert, seien sie im Rahmen der Corona-Testung erstmals als gleichberechtigte Leistungserbringer neben den Ärzten und Spitälern anerkannt worden, hob Blarer Gnehm hervor.

Für die Corona-Testung brauchen die Apotheken in der Schweiz eine Genehmigung der Kantonsärztin. In einem halbtägigen Zertifikatskurs an einer Pflegefachschule wird gelernt, wie man den Abstrich korrekt durchführt und wie man sich selbst adäquat schützt. Bis vor einer Woche hat die Züricher Apothekerin die Tests noch in einem kleinen, fensterlosen Raum mit modernem Luftfilter in der Apotheke durchgeführt. Seit einer Woche nutzt sie dafür draußen auf dem Europaplatz ein „Weihnachtshäuschen“, wie es auf Weihnachtsmärkten üblich ist. Die Apotheke führt aktuell in sechs Stunden 40 bis 50 Tests pro Tag durch. Die Termine dafür werden über ein Online-Buchungstool vergeben. Kunden, die nach einem Antigen-Schnelltest SARS-CoV-2-positiv sind, schickt der testende Apotheker selbst direkt in die Isolation und informiert das Gesundheitsamt.

57,70 Franken pro Test

Auch die Vergütung für die Tests ist bereits geregelt. Beide Test­arten, Antigen-Schnelltest oder Abstrich für PCR-Test, werden mit 57,50 Franken honoriert. Wenn die Testung im Rahmen der nationalen Beprobungsstrategie durchgeführt wird, können die Apotheken diese mit der Krankenversicherung abrechnen. Wer sich freiwillig testen lassen will, muss selbst dafür zahlen. Auf die Frage, ob das Personal bei den Testungen kein ungutes Gefühl habe, sagte die Apothekerin, dass ihre Mit­arbeiterinnen sich wirklich sicher fühlten. Die größere Gefahr, sich eine Infektion einzufangen, sieht sie bei anderen Apothekenkunden und beim Team selbst. „Die Situation hat sich in der Schweiz im Oktober so schnell so stark zugespitzt, dass man keine Zeit hatte, sich groß mit Haftungsfragen oder technischen Problemen zu beschäftigen“, erklärte sie weiter. „Wir haben das pragmatisch einfach gemacht, um die Ärzte und die Spitäler zu entlasten.“

Auch in Deutschland wird die Durchführung von Antigen-Tests in Apotheken in den letzten Wochen verstärkt diskutiert. Über die jüngsten Entwicklungen hierzulande und die Haltung der ABDA informierte der Vorstandsvorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein Thomas Preis. Er hält es für wichtig, dass die deutschen Apotheker das Thema aktiv angehen. Die Honorierung wäre seiner Meinung nach pragmatisch lösbar, etwa über die gerade vorgeschlagene gesonderte Antigentest-Preisverordnung, mit der einheitliche Obergrenzen für die Zuschläge der einzelnen Vertriebsebenen auf Point-of-Care-Tests festgelegt werden sollen. Für die Vergütung der Dienstleistung müsse man sich an den Ärzten orientieren, meinte Preis. „Wenn wir unter 50 Euro liegen für so einen Test, sind wir immer noch billiger als beim Arzt“, so seine Überzeugung. |

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