Gesundheitspolitik

Antigen-Schnelltests – wie viel Apotheke darf es sein?

Mehr Schnelltests sind gewünscht – doch wer darf sie machen und wie viel dürfen sie kosten?

ks | Ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht in Sicht. Eine Maßnahme, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu zügeln, ist ein großzügiger Einsatz von Antigen-Schnelltests. 

Nach der Mitte Oktober erlassenen Testverordnung sind Pflegeheime und Krankenhäuser angehalten, Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner breit und regelmäßig auf das Coronavirus zu testen. Doch könnten nicht auch Apotheken solche Point-of-Care-Tests (PoC) durchführen? In der Schweiz machen es geschulte Pharmazeuten bereits vor. Hierzulande gibt es noch keine konkreten Bestrebungen, die rechtlichen Rahmenvorgaben für solche Apotheken-Testungen anzupassen. Gefordert wird dies aber in der FDP-Bundestagsfrak­tion. Das Bundesgesundheitsministerium will derweil erst einmal die Zuschläge für die Handelsstufen bei der Abgabe von PoC-Antigentests an Kliniken, Heime und andere Einrichtungen, die testen dürfen, regeln. Die vorgeschlagenen 40 Cent plus Umsatzsteuer je Test sind aus Sicht der ABDA jedoch nochmals zu überdenken.

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