Gesundheitspolitik

Kommentar: Almosen für die Apotheken

Christine Ahlheim

Nun ist es beschlossen: Das wegen der Corona-Pandemie eingeführte Botendiensthonorar soll beibehalten, aber von 5 Euro auf 2,50 Euro reduziert werden. Vor dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016, das den EU-Versendern Rx-Boni erlaubt, wäre ein solcher Zuschuss zum Botendienst noch mit großem Jubel begrüßt worden. Doch nun sind die Zeiten andere.

Den Apothekern stehen gewal­tige Umbrüche ins Haus und der Gesetzgeber scheint deren Folgen bei Weitem zu unterschätzen. Das E-Rezept wird die Bestellung bei den Versendern deutlich vereinfachen, zudem ist abzusehen, dass es genügend Interessenten gibt, die auf das im Patienten­daten-Schutzgesetz verankerte Makelverbot pfeifen und versuchen werden, Verordnungen von den örtlichen Apotheken wegzuleiten. Ebenfalls abzusehen ist, dass die Kassen mit den EU-Versendern Verträge schließen, damit sie selbst in den Genuss der Rx-Boni kommen. Dass diese mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verboten werden sollen, dürfte weder Versender noch Kassen beeindrucken. Als Folge werden die Vor-Ort-Apotheker erhebliche Umsätze an die Versender verlieren – und nicht wenige ihre Existenz.

Eine Möglichkeit, das Abwandern von Kunden an die Versender zu verhindern, besteht für die Vor-Ort-Apotheken im Ausbau des Botendienstes. Doch das kostet Geld. Mit 2,50 Euro pro Botendienst ist es da nicht getan. Wenn die Politik mit dem VOASG die Apotheken tatsächlich stärken will, dann hat sie nun die Gelegenheit dazu, indem weiterhin 5 Euro pro Botendienst bezahlt werden. Denn mehr als ein Almosen sollte der Bundesregierung der Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung allemal wert sein.

Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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