Wirtschaft

Scholz besteht auf Kassennachrüstung

„Fachliche Weisung“ will Bundesländern Fristverlängerung bis 31. März 2021 untersagen

cha | Nachdem sich im Sommer abzeichnete, dass viele Betriebe es nicht schaffen würden, ihre Registrierkassen bis zum 30. September mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachzurüsten, verlängerten fast alle Bundesländer diese Frist bis 31. März 2021. Doch nun will Bundesfinanz­minister Olaf Scholz seinen Länderkollegen einen Strich durch die Rechnung machen.

Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen soll verhindert werden, dass Einzelhändler, Gastronomen etc. Steuern hinterziehen, indem sie z. B. nachträglich Umsätze löschen. Neben Kassennachschau und Bonpflicht soll dazu die Ausrüstung der Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) beitragen, die es ermöglicht, dass die Daten nach einem einheitlichen Standard digital aus der Kasse ausgelesen und durch die Finanzverwaltung geprüft werden können.

Doch die Kassennachrüstung gestaltet sich schwierig. Eigentlich sollte sie schon Ende vergangenen Jahres umgesetzt sein, aber nachdem sich angedeutet hatte, dass dieser Termin aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen nicht haltbar sein würde, verlängerte das Bundesministerium der Finanzen die Frist mit einem Nichtbeanstandungserlass bis zum 30. September 2020.

Belastung durch Corona-Krise und MwSt.-Absenkung

Als sich abzeichnete, dass auch dieser Termin von vielen Betrieben nicht eingehalten werden kann, da die Corona-Pandemie und die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer zu zusätzlichen Belastungen führten, reagierten die meisten Bundesländer pragmatisch und verlängerten die Frist bis zum 31. März 2021. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine entsprechende Nachrüstung bis zum 30. September 2020 verbindlich beauftragt wurde.

Doch nun will Bundesfinanz­minister Olaf Scholz seinen Länderkollegen einen Strich durch die Rechnung machen. In einem Schreiben, das zwar auf den 18. August 2020 datiert ist, aber erst zum vorvergangenen Wochenende veröffentlicht wurde, weist das Bundesministerium der Finanzen darauf hin, dass die Nicht­beanstandung einer fehlenden zertifizierten Sicherheitseinrichtung längstens bis zum 30. September 2020 erlaubt ist. Mit einer „fach­lichen Weisung“ wird klargestellt, dass „eine Bewilligung von Erleichterungen im Regelfall nur auf Antrag ausgesprochen werden darf“. Abweichende Erlasse, heißt es weiter, „bedürfen der Abstimmung (…) zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder“.

Einzelne Länder halten an Fristverlängerung fest

Doch die Länder sind offenbar keineswegs alle geneigt, sich dem Befehl aus Berlin zu beugen. Laut Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) haben bereits etliche Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, bekannt gegeben, dass sie trotz der Weisung von Scholz an ihren Fristverlängerungen festhalten. Einen Überblick über die Regelungen finden Sie, wenn Sie auf DAZ.online den Webcode V7MU7 ins Suchfeld eingeben. |

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