Wirtschaft

„Affront gegen die Ärzte“

KBV enttäuscht über Honorarplus von 1,25 Prozent

cha | Jedes Jahr verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über den Anstieg des ärztlichen und psychotherapeutischen Honorars für das Folgejahr. Mit den nun vereinbarten 1,25 Prozent sind die Ärzte mehr als unzufrieden.

Die Honorarverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV für das Jahr 2021 waren im August schnell beendet, als die Kassen nur 0 Prozent Erhöhung des Orientierungswerts anboten, während die KBV 3 Prozent forderte. Nun entschied der daraufhin angerufene Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) gegen die Stimmen der KBV, dass die Erhöhung bei 1,25 Prozent liegen solle. In Euro sind das knapp 500 Millionen mehr.

Die Ärzteseite ist bitter enttäuscht über diese Entscheidung. „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister kritisierte: „Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt. Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar nicht genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen.“

Die Kassenseite sieht das erwartungsgemäß ganz anders und errechnet ein Honorarplus von einer ganzen statt einer halben Milliarde Euro: „Weitere Vergütungselemente wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen sowie die Einführung neuer Leistungen führen insgesamt zu einer Er­höhung der vertragsärztlichen Ver­gütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über einer Milliarde Euro“, heißt es in einer Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes.

Das nun auf Bundesebene erzielte Ergebnis dient als Grundlage für die Verhandlungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungenen und den regionalen Krankenkassen. Denn die tatsächliche Honorierung wird auf Landes­ebene geregelt. |

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