Gesundheitspolitik

Übergangslösung für Botendienst

VOASG: Im Dezember in Kraft?

ks | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Verlängerung der Botendienst-Vergütung, wie sie jetzt in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-verordnung geregelt ist, über den 30. September hinaus zu prüfen. Eine dauerhafte Regelung soll dann im Gesetz­gebungsverfahren für das Vor-Ort-Apothekenstärkungs­gesetz (VOASG) beraten werden.

Das erklärte Spahn am 2. September anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz, in dem zunächst die Verstetigung der Botendiensthonorierung vorgesehen war. Doch kürzlich war bekannt geworden, dass die Regelung ins VOASG wandern soll. Geht es nach dem Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums, wird das VOASG Mitte Dezember in Kraft treten – nach der ersten Lesung im Bundestag am 11. September und einer abschließenden Lesung Ende Oktober. Eine Verlängerung der derzeitigen Regelung über die Verordnung könnte damit eine Lücke schließen. |

Das könnte Sie auch interessieren

Statt Krankenhaus-Zukunftsgesetz

Botendienst-Vergütung soll ins VOASG wandern

Erste Änderungsanträge

Im VOASG-Entwurf wird aufgeräumt

Karin Maag und Fritz Becker im ABDA-Talk

Maag: Keine Chance für höheres Botendiensthonorar

Formulierungshilfen für erste Änderungsanträge vorgelegt – Botendienstvergütung noch außen vor

Das VOASG ist im Fluss

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist 2020 auf seine Zielgerade eingebogen

Gesetz beschlossen – Ergebnis offen

Empfehlung des Gesundheitsausschusses

Länder sollen VOASG durchwinken

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Teilmengen abrechnen – so geht’s!

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.