Recht

Aktuelles Urteil: Chef darf ein Attest vom ersten Tag an verlangen

| Meldet sich ein Arbeitnehmer mehrfach für einen Tag krank, kann der Arbeitgeber verlangen, dass er künftig vom ersten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit an ein Attest eines Arztes vorlegt. Das gelte auch dann, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass erst vom dritten Tag der Krankheit an eine „AU-Bescheinigung“ vorgelegt werden muss. Das Landesarbeitsgericht München folgte dem Wunsch eines Lagerarbeiters nicht, eine Abmahnung aus der Personalakte streichen zu lassen, die er er­halten hatte, weil er trotz des schriftlichen Hinweises über die neue Regelung tageweise ohne AU fehlte und auch eine Ermahnung keine Besserung brachte.

(LAG München, 4 Sa 514/18)

Das könnte Sie auch interessieren

Entgeltfortzahlung nicht automatisch gesichert

Zweifelhafte AU

Muss der Arbeitgeber Fern-Krankschreibungen akzeptieren?

AU per WhatsApp

BKK Gesundheitsreport

Burn-out auf dem Vormarsch

Regionen unterschiedlich krank

Leitlinien für ausgewogenere Gesundheit

Wettbewerbszentrale klagt gegen Start-up

AU-Schein.de vor Gericht

Arbeitsrechtliche Tipps für die Filialleitung

Was tun bei Erkrankungen im Team?

Gesundheitsökonom May: Impfungen in der Apotheke haben erheblichen Nutzen

Kein Haftungsproblem bei der Grippeimpfung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.