Gesundheitspolitik

Der eImpfpass kommt

KBV legt Impfpass als erstes „medizinisches Informationsobjekt“ fest

ks | Ab Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Ein Teil der ePA soll künftig der elektronische Impfausweis sein. Für diesen hat jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Grundstein gelegt.

Impfungen sind fraglos eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. Alle durchgeführten Impfungen sind in einem Impfpass zu dokumentieren – so sieht es das Infektionsschutzgesetz (§ 22) vor. Doch es ist sicher kein Geheimnis: Nicht jeder weiß genau, wo der ­eigene Impfpass steckt und ob er wirklich vollständig ist.

Der erste Schritt, die ePA mit Inhalten zu füllen

Wenn man also in eine digitale Gesundheitswelt einsteigen will, liegt es nahe, den Impfpass als eines der ersten Projekte anzugehen. Und so ist der eImpfpass tatsächlich das erste Dokument, das die KBV als sogenanntes medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert hat.

Was ist ein MIO?

Medizinische Informationsobjekte (MIOs) dienen dazu, medizinische Daten standardisiert zu dokumentieren – etwa für die ePA. Ziel ist dabei die Interoperabilität, also dass sie für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so leicht zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Das Konzept der MIOs stammt von der KBV. Sie folgt damit dem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die semantische und syntaktische Interoperabilität für Inhalte der ePA in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Organisationen zu erarbeiten und festzulegen.

Nach einem mehrmonatigen Prozess inklusive einem rege genutzten Stellungnahmeverfahren – laut KBV beteiligten sich 50 Organisationen – verkündet die KBV nun, die nötigen Festlegungen getroffen zu haben. Damit kommt sie der sektorenübergreifenden Standardisierung der Inhalte für die ePA einen Schritt näher. Ab 2022 soll der eImpfpass in der ePA genutzt werden können.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen verspricht sich davon eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Durch die standardisierte Dokumentation der Inhalte werde es erst möglich, dass die Daten interaktiv und sektorenübergreifend genutzt und ausgetauscht werden – unabhängig davon, welches Softwaresystem der Arzt verwendet, wie Gassen erklärt. Und auch Apotheken werden natürlich diesen Zugriff bekommen, wenn der Patient es wünscht. KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister verweist zudem auf hilfreiche Funktionen: So könnten etwa automatische Erinnerungen zur Erneuerung von Impfungen angeboten werden. Und: Niemand müsse mehr seinen Impfausweis suchen. „Jeder hat ihn künftig dabei.“ Dies alles könne dazu beitragen, die Impfquoten in Deutschland zu verbessern.

Die nächsten MIOs sollen noch dieses Jahr folgen

Die ePA soll ab 2022 neben dem Impfpass auch die MIOs zahnärztliches Bonusheft, U-Heft und Mutterpass unterstützen können. Noch im Laufe dieses Jahres will die KBV die drei weiteren MIOs fest­legen, sodass die IT-Systeme sie 2021 für die ePA umsetzen können.

Das MIO Impfpass soll auch als Grundstein für zukünftige Apps dienen, die es Patienten erlauben werden, ihre Daten selbst digital einzusehen und zu verwalten – die Grundlage für solche Apps hat der Gesetzgeber mit dem kürzlich verabschiedeten Patientendaten-Schutzgesetz gelegt. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.