Gesundheitspolitik

Kassen: Bayern für Schonfrist

cha | Eigentlich müssten nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen schon seit 1. Januar 2020 alle Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, um Veränderungen oder Löschungen und damit Steuerbetrug zu verhindern. Da dafür die technischen Voraussetzungen fehlten, wurde die Schonfrist mit einem Nichtbeanstandungserlass bis zum 30. September 2020 verlängert. Nun werden Stimmen laut, die wegen der Belastungen der Einzelhändler durch die Corona-Krise eine weitere Verlängerung fordern. So drängt laut dpa der Bayerische Finanzminister ­Albert Füracker (CSU) in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz darauf, dass die Geschäfte ihre elektronischen Kassen erst zum 31. März 2021 nachrüsten müssen. Zudem hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag in ­einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Fristverlängerung einzusetzen. |

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