Gesundheitspolitik

Testen, Testen, Testen

Verordnung soll Finanzierung von Tests auch asymptomatischer Personen sichern

ks | Vergangenen Mittwoch hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf einer „Test-Verordnung“ vorgelegt: Sie konkretisiert die auf GKV-Kosten geplanten SARS-CoV-2-Tests auch für asymptomatische Personen. Dass die PKV nicht zur Finanzierung herangezogen wird, will sich diese allerdings nicht vorwerfen lassen.
© Kai Felmy

Je früher Infizierte erkannt werden, desto erfolgreicher lässt sich intervenieren. Daher sollen künftig auch Personen ohne Symptome getestet werden können. Die Grundlage für die geplante Verordnung findet sich im jüngst in Kraft getretenen 2. Bevölkerungsschutzgesetz. Sie legt nun die Kriterien fest, für wen genau diese Tests infrage kommen. So müssen die Tests zum einen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet werden. Zudem geht es um eingegrenzte Personengruppen: Das sind zum einen Kontaktpersonen von Infizierten, sofern sie mehr als 15 Minuten engen Kontakt hatten, oder Haushaltsmitglieder. Zum anderen können Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen (z. B. Schlachthöfen), gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas und Schulen) getestet werden, wenn dort Fälle mit COVID-19 aufgetreten sind.

Die GKV soll für die Laborkosten von pauschal 52,50 Euro je Test aufkommen. Dafür soll die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds herhalten. Nicht nur die GKV, sondern auch die PKV sieht diese Finanzierung kritisch. Es handele sich um eine gesamtgesellschaft­liche Aufgabe, deren Kosten von der Staatskasse und somit von allen Steuerzahlern getragen werden müssten. Die jetzige Regelung, so der PKV-Verband, könne nur eine vorübergehende Vorfinanzierung sein. Seitens der GroKo hieß es bereits bei Verabschiedung des Be­völkerungsschutzgesetzes, man wolle im Herbst über einen Bundeszuschuss sprechen. Die neuen Regeln sollen rückwirkend zum 14. Mai gelten und spätestens zum 31. März 2021 auslaufen. |

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