Gesundheitspolitik

Teleclinic auch für GKV-Patienten

Aber vorerst keine Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

bro | Während bislang die ärzt­lichen Leistungen der Online-Praxis Teleclinic privat bezahlt werden mussten, hat das Münchener Telemedizin-Unternehmen seine Online-Sprechstunden nun auf den GKV-Markt ausgeweitet. Das Ausstellen von GKV-Rezepten ist allerdings noch nicht möglich, soll aber spätestens Ende des Jahres angeboten werden.
Foto: Teleclinic

Juristin Katharina Jünger gründete vor fünf Jahren die Online-Praxis Teleclinic.

Die Teleclinic gilt als Vorreiter der Telemedizin in Deutschland. Das Unternehmen wurde von der Juristin Katharina Jünger gegründet und hat in den vergangenen Jahren ein rasantes Wachstum hin­gelegt. Eigenen Angaben zufolge will die Teleclinic noch in diesem Jahr die Millionen-Grenze bei den durchgeführten Online-Behandlungen knacken. Die größten Mitbewerber in dem rasant wachsenden Markt sind die britische Online-Praxis Zava, die bei den E-Rezepten mit der Noventi und der Shop Apotheke zusammen­arbeitet, und die schwedische Online-Praxis Kry, die ihre online ver­ordneten Rezepte an DocMorris weiterleitet oder per Fax in die Apotheke vor Ort.

Als erste Online-Praxis hat die Teleclinic jetzt ihre Beratungen für GKV-Patienten geöffnet. In einer Videokonferenz am vergangenen Donnerstag erklärte Firmen-CEO Katharina Jünger, dass der „größte Teil“ der App-Besucher vor einer Beratung bislang abgesprungen sei, weil die Kosten selbst zu bezahlen waren. Jetzt hat das Unternehmen aber einige wichtige Kriterien erfüllt, die zur Abrechnung bei den Kassen ermächtigen. Ein wichtiger Schritt sei eine Änderung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im vergangenen Jahr gewesen, so Jünger. Seitdem gibt es auch Abrechnungsziffern für Beratungen, die ausschließlich telemedizinisch erfolgt sind.

Ein weiteres Problem sei das Vorlegen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gewesen. Dies ist laut Jünger nun so gelöst, dass die Patienten ihre Versicherungsdaten zunächst eingeben und dem behandelnden Arzt die Karte nochmals in die Kamera zeigen müssen. Jünger erklärte auch, dass man die verwendete Videotechnologie umstellen musste, um sich diese von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifizieren zu lassen. Das größte Problem sei aber der Abrechnungsmechanismus gewesen. Hier habe man lange an Dokumentationssystemen gearbeitet, die nun aber funktionierten und auch zur Abrechnung frei­gegeben seien.

Was die Arzneimittel-Verordnungen betrifft, hat sich für Teleclinic-Patienten allerdings wenig geändert. Weiterhin können nur PKV-Rezepte ausgestellt werden. Zur Erinnerung: Die Teleclinic ist an zwei E-Rezept-Projekten beteiligt. In Baden-Württemberg hat das ­Unternehmen gemeinsam mit Ärzten und Apothekern das „GERDA“-Projekt ins Leben gerufen, bei dem auch GKV-Rezepte zur Anwendung kommen. Zweitens kooperiert die Teleclinic mit dem Apotheken-Dienstleister apotheken.de – Teleclinic-Patienten haben die Auswahl, ob sie ihr PKV-Rezept entweder an eine bei apotheken.de gelistete Apotheke oder an eine deutsche Versandapotheke senden.

Firmenchefin Jünger bekräftigte in der Videokonferenz am vergangenen Donnerstag, dass die Verordnung von GKV-Rezepten über die Teleclinic ein wichtiges Ziel für das Unternehmen sei. Spätestens bis Ende dieses Jahres wolle man dies den Patienten anbieten.

Dabei will Jünger nicht auf die Fertigstellung der Telematikinfrastruktur warten, sie hält derzeit zwei E-Rezept-Systeme für „vorstellbar“ für die Teleclinic. Einerseits sei denkbar, dass der bei „GERDA“ verwendete Rezeptdienst-Server, der von der ABDA-Tochter NGDA entworfen wurde, irgendwann bundesweit funktioniert und sich die Teleclinic daran anschließt. Allerdings sei auch möglich, dass man sich dem E-Rezept-Abrechnungssystem anschließe, das die Techniker Krankenkasse gemeinsam mit der Zur-Rose-Tochter E-Health-Tec aufgebaut hat und das im Rahmen eines Telemedizin-Projektes schon jetzt deutschlandweit zur Anwendung kommt. |

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