Gesundheitspolitik

Kommentar: Keine Bange!

Christine Ahlheim

Für viel Wirbel sorgte in den vergangenen Wochen die von der Gematik als Funktion des E-Rezepts vorgeschlagene „Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem“. Auch wenn es derzeit weder konkrete Vorschläge dazu gibt noch überhaupt klar ist, ob angesichts der komplexen Materie eine Verfügbarkeitsanzeige für verordnete Arzneimittel wie bei normalen Verbrauchsgütern überhaupt machbar ist, sollte sich die Apothekerschaft frühzeitig Gedanken zu dem Thema machen und ihre Forderungen in die Diskussion einbringen.

Eines ist dabei klar: Bei einer Verfügbarkeitsabfrage, wie sie bei Online-Händlern üblich ist, würden die Vor-Ort-Apotheken gegenüber den Versendern immer den Kürzeren ziehen. Denn diese könnten stets Lieferbereitschaft signalisieren, auch wenn das Arzneimittel erst noch beim Großhandel bestellt werden muss. Die Vor-Ort-Apotheken wären dagegen gezwungen, mit offenen Karten zu spielen, da der Patient möglicherweise schon fünf Minuten später in der Offizin steht.

Klar ist aber auch, dass sich die Vor-Ort-Apotheken dem Wunsch der Kunden nach einer Verfügbarkeitsabfrage – in welcher Form auch immer – kaum verweigern können. Daher gilt es, gemeinsam nach einer klugen Lösung zu suchen. Als zentrale Botschaft muss dabei vermittelt werden, dass die Vor-Ort-Apotheke immer schneller ist als ein (scheinbar) besser sortierter Versender – auch wenn sie ein Präparat gerade nicht an Lager hat. Und dass sie es meist noch am selben Tag ins Haus liefern kann, sogar mit eigenem Personal. Wenn das gelingt, sollte den Apothekern nicht bange sein, weder vor der Verfügbarkeitsabfrage noch vor den Versendern.

Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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