Gesundheitspolitik

Flexiblere PTA-Ausbildung

Verordnung soll Ausbildung in der Epidemie sichern

ks/cm | Am vergangenen Samstag ist das 2. Bevölkerungsschutzgesetz in weiten Teilen in Kraft getreten. Schon bevor es so weit war, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine der hierin enthaltenen Ermächtigungsgrundlagen zurückgegriffen – unter anderem, um die PTA-Ausbildung in Zeiten der Epidemie zu sichern.

Das jüngste „Pandemie-Gesetz“ ermöglicht dem BMG nicht nur, die Approbationsordnungen der Zahnärzte und Pharmazeuten per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats zu flexibilisieren. Es enthält auch eine ähnliche Regelung für die Gesundheitsfachberufe – darunter explizit PTA. Denn in der aktuellen Ausnahmesituation ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu absolvieren, ist schwierig, erst recht, wenn man alle vorgeschriebenen Regeln einhalten will.

Mit der „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die zeitgleich mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft treten sollte, wird den Ländern vorübergehend ermöglicht, von den in den jeweiligen Berufsgesetzen festgeschriebenen Anforderungen abzuweichen. „Dadurch werden in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausbildungen und die Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen weiterhin ermöglicht und soweit notwendig durch an die Lage angepasste Formate flexibilisiert“, heißt es im Verordnungsentwurf vom 15. Mai. Das Erreichen des jeweiligen Ausbildungsziels müsse dabei stets gewährleistet sein. „Dies sichert die Ausbildungsqualität und dient der Patientensicherheit.“

Unter anderem darf der theoretische und praktische Unterricht künftig digital stattfinden. Auch andere geeignete Unterrichtsfor­mate sind erlaubt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern.

Die Verordnung tritt ein Jahr, nachdem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wurde, außer Kraft – spätestens aber am 31. März 2022. |

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