Gesundheitspolitik

Ärzte kritisieren TK-Fernbehandlung

Partnerschaftliche Lösung gewünscht / Warnung vor Risiken von Online-Rezepten

cha | Im Rahmen der Corona-Krise bietet die Techniker Krankenkasse neuerdings ihren Versicherten an, sich bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder dem Verdacht darauf in einer TK-Onlinesprechstunde behandeln zu lassen. Bei der Ärzteschaft stößt das auf heftige Kritik.
© Kai Felmy

Das Angebot klingt verlockend: Alle TK-Versicherten mit entsprechenden Symptomen erhalten an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr eine telefonische Beratung. Bei Bedarf können sie sich dann in der TK-Onlinesprechstunde behandeln, Medikamente verordnen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen.

Bei den niedergelassenen Ärzten stößt dieses Angebot allerdings auf wenig Gegenliebe. In einer Pressemeldung bezeichnet der Hausärzteverband Nordrhein „die jetzt von einer Krankenkasse angebotene Fernkrankschreibung für Corona-Verdächtige und Corona-Infizierte und die Behandlung per Video durch unbekannte Ärzte mit unklarer Qualifikation“ als „unseriöses Angebot“. Der Vorsitzende Dr. Oliver Funken fordert: „Wir wünschen uns eine partnerschaftliche Lösung und keine Alleingänge von Krankenkassen.“ Die Ausstellung von elektronischen Rezepten ohne Wissen um die Gesamtmedikation der Patienten sei kritisch zu bewerten und erhöhe das Risiko auf Arzneimittelinteraktionen. „Deshalb muss der Hausarzt auch immer der erste Ansprechpartner bleiben.“

Ähnlich äußert sich der Landesverband Nordrhein des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Es sei unverständlich, warum ein eigener Dienst aufgebaut und nicht die Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen genutzt werde, so Pressesprecher Edwin Ackermann. „Der Dienst ist überflüssig.“ Die Kinder- und Jugendärzte hätten mit großem Aufwand in ihren Praxen Maßnahmen geschaffen, um alle Patienten ohne Gefahr zu versorgen. „Telefonische Beratungen und zunehmend auch Videosprechstunden gehören selbstverständlich zu unserem Betreuungsumfang“, so Ackermann weiter. Zudem könne die Online-Verordnung von Medikamenten bei unbekannten Patienten auch immer besondere Risiken bergen. |

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