Gesundheitspolitik

Schlappe für Lunapharm

Eilantrag gegen Landesamt-Verfügungen abgelehnt

ks | Der Pharmahändler Lunapharm darf weiterhin keine Arzneimittel herstellen und nicht mit ihnen handeln. In einem vorläufigen Rechtsschutzver­fahren entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass die Brandenburger Arzneimittelaufsicht diese Tätigkeiten zu Recht untersagt hat. (Beschluss vom 13. März 2020, Az.: VG 6 L 278/19)

Das im brandenburgischen Mahlow ansässige Unternehmen war in den Fokus der Öffentlichkeit getreten, als das ARD-Magazin „Kontraste“ im Sommer 2018 über einen illegalen Handel mit Krebsmedikamenten aus Griechenland berichtete, in den Lunapharm verwickelt gewesen sein soll. Dieser Bericht hatte beachtliche Folgen: Nicht nur wurde Lunapharm und das für seine Aufsicht zuständige Brandenburger Landesamt einer strengen Prüfung unterzogen. Der Händler verlor auch die Erlaubnis, Arzneimittel herzustellen, also Importe umzuverpacken, und Großhandel zu betreiben. Nicht zuletzt musste die damalige Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze ihren Hut nehmen.

Nach wie vor sind diverse Gerichtsverfahren rund um die Affäre Lunapharm anhängig: Strafverfahren, presserechtliche Verfahren und verwaltungsrechtliche. Mitte März fiel nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Postdam in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – für ein Eilverfahren ein reichlich später Zeitpunkt. Lunapharm wollte erreichen, wieder handlungsfähig zu werden – sprich, es wollte seine Herstellungs- und Großhandelserlaubnis zurück, die ihm das Landesamt entzogen hatte. Doch das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Unternehmens ab – die angegriffenen Behördenbescheide haben damit vorläufig weiter Bestand.

Das Gericht erklärt in einer Pressemitteilung, es bestätige „mit seiner Entscheidung in dem sehr umfangreichen gerichtlichen Verfahren die Auffassung des Landesamtes, dass die Zuverlässigkeit des Unternehmens im Umgang mit Arzneimitteln nicht mehr gegeben ist“. Das Unternehmen habe wiederholt gegen seine arzneimittelrechtlichen Sorgfaltspflichten verstoßen, „indem es sich insbesondere am Handel von gefälschten oder in unsicheren Vertriebswegen gehandelten Krebsmedikamenten beteiligte“.

Der Brandenburger Familienbetrieb streitet bis heute ab, wissentlich unrechtmäßig gehandelt zu haben. Auch sei kein Patient je zu Schaden gekommen, der ein Lunapharm-Arzneimittel eingenommen hatte. Und so ist es nicht verwunderlich, dass Lunapharm gegen den aktuellen Beschluss Beschwerde eingelegt hat. |

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