Gesundheitspolitik

Engpässe: Länder wollen mitreden

Bundesrat gibt grünes Licht für Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

ks | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb gebilligt (GKV-FKG). Es entwickelt den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter und soll so die bestehende Schieflage im Finanzierungssystem korrigieren. Überdies enthält das Gesetz verschiedene Maßnahmen, die helfen sollen, Arzneimittellieferengpässe zu bekämpfen.

Das Maßnahmenpaket gegen Arzneimittel-Lieferengpässe kann in Kürze in Kraft treten: Nachdem der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, muss das GKV-FKG jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden; einen Tag später tritt es in Kraft.

Konkret sieht das Gesetz neue Meldepflichten für pharmazeutische Unternehmen und Großhandlungen gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor. Diese sollen zu versorgungsrelevanten Arzneimitteln eingeführt werden. Die Informationen zu verfügbaren Lagerbeständen, zur Produktion und zur Absatzmenge sollen dem BfArM helfen, die Versorgungslage bei bestimmten Arzneimitteln besser einschätzen und angemessen reagieren zu können.

Zudem kann das BfArM für versorgungskritische Arzneimittel künftig „geeignete Maßnahmen“ gegenüber Unternehmen und Großhändlern ergreifen, zum Beispiel Vorgaben zur Lagerhaltung erteilen.

Mehr Flexibilität bei nicht lieferbaren Rabattarzneien

Für Apotheken von Bedeutung ist vor allem, dass sie bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln künftig unmittelbar ein vergleichbares Arzneimittel abgeben dürfen. Ist dieses andere Arzneimittel teurer als der Festbetrag, trägt nicht der Versicherte die Mehrkosten, sondern die Krankenkasse.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Kennzeichnung und Packungsbeilagen von Arzneimitteln: Die Bundesoberbehörden können im Einzelfall erlauben, dass diese ausnahmsweise in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst sind – allerdings nur, soweit es um versorgungsrelevante Arzneimittel geht, die vom Arzt unmittelbar bei Patienten angewendet werden.

Nicht zuletzt wird der bisherige Jour fixe zu Lieferengpässen am BfArM in seiner Zusammensetzung erweitert und zudem als Beirat der Behörde gesetzlich verankert und mit konkreten Beratungsaufgaben betraut.

Der Bundesrat begrüßt diese Maßnahmen. Zugleich bittet er die Bundesregierung aber in einer begleitenden Entschließung, weitere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung nur gemeinsam mit den Ländern zu prüfen. Die Frage sei zu wichtig, um sie ohne die Länder zu klären.

Und der Bundesrat hat auch schon weitere Vorschläge: Ausgehend von einer Initiative aus Rheinland-Pfalz und Hessen, appelliert er in einer Entschließung an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittel-Engpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können. In die Evaluation einbezogen werden müssten auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden. Zudem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegen­wärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen ­werden zu überlegen, wie künftig sichergestellt werden kann, dass ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind. |

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