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Methodenbewertung aus dem BMG?

Minister Spahn unternimmt zweiten Versuch, für schnellere G-BA-Beschlüsse zu sorgen

BERLIN (ks) | Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) will Entscheidungen, ob eine neue Behandlungsmethode von den Krankenkassen finanziert wird, beschleunigen. Nach einem ersten misslungenen Versuch, seinem eigenen Haus zu diesem Zwecke mehr Handlungsmöglichkeiten einzuräumen, hat er nun einen zweiten Anlauf gestartet – doch auch dieser trifft beim Koalitionspartner SPD auf Widerspruch.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der nach dem Gesetz zuständig ist über die Erstattung neuer Behandlungsmethoden zu befinden, arbeitet dem Minister offensichtlich nicht immer zügig genug. Erst Anfang des Jahres wollte Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz eine Änderung unterbringen, die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erlaubt hätte, selbst darüber zu entscheiden, ob die Kassen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zahlen müssen – und zwar per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. ­Evidenz sollte dafür nicht erforderlich sein. Einen ersten Anwendungsfall hatte die Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag auch schon parat: das Fettabsaugen bei Lipödemen. Der Vorstoß wurde umgehend zerrissen – von Fraktionskollegen ebenso wie von G-BA-Chef Josef Hecken, der von einem „Schritt zurück ins medizinische Mittelalter“ sprach.

Vergangene Woche hat Spahn eine neue Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag vorgelegt – diesmal will er ihn im Gesetzentwurf zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters unterbringen. Demnach soll der G-BA mit seinen Methodenbewertungsverfahren künftig nach zwei Jahren fertig sein – derzeit hat er bis zu drei Jahre Zeit. Fasst das Gremium in dieser Zeit keinen Beschluss oder stellt es fest, dass der Nutzen der Methode noch nicht hinreichend belegt sei, „obwohl eine Anerkennung des Nutzens nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“, soll das BMG per Rechtsverordnung und diesmal mit Zustimmung des Bundesrats selbst entscheiden können. Ebenso dann, wenn der getroffene G-BA-Beschluss dazu führt, dass „keine ausreichende Versorgung zur Verfügung steht“ – insbesondere weil es keine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung gibt. In der Begründung heißt es, dies könne insbesondere solche Methoden betreffen, die nach Auffassung der Fachgesellschaften und der Patientenorganisationen als unbedingt erforderlich eingeschätzt werden.

Dittmar: Völlig falscher Weg

„Wir lehnen das ab. Das wird nicht kommen“, reagierte SPD-Fraktions­vize Karl Lauterbach auf das Vorhaben. „Wir wollen das bewährte System in keiner Weise dahingehend verschlechtern, dass der Minister selbst über Kassenleistungen entscheiden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, verwies darauf, dass man schon den ersten Vorstoß Spahns „aus guten Gründen verhindert habe“. Allerdings räumt sie ein, dass G-BA- Entscheidungen „zweifelsohne“ schneller getroffen werden müssten. „Es ist jedoch der völlig falsche Weg, künftig per Ministererlass Methoden in die Regelversorgung bringen zu wollen, für die es keine hinreichende medizinische Evidenz gibt. Das würde nicht nur Haftungsfragen, sondern auch Fragen zur Patientensicherheit aufwerfen“. |

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