DAZ aktuell

BMG stellt Fixhonorar für Versender nicht infrage

Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Datenschutz und Beratung im Arzneimittelversand

BERLIN (ks/bj) | Versandapotheken beraten vermutlich deutlich weniger als Präsenzapotheken. Wäre es da nicht logisch, wenn die Versender einen geringeren Fixzuschlag erhielten? Unter anderem diese Frage stellte kürzlich Sylvia Gabelmann, die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion im Bundestag, der Regierung. Das Bundesgesundheitsministerium hält allerdings nichts von einer solchen Differenzierung.
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Erst telefonieren, dann einpacken So sollte es mit Blick auf die Beratungspflicht eigentlich bei Versandapotheken laufen. Die Realität ist anders. Doch eine Absenkung der Beratungspauschale für Versender plant der Gesetzgeber trotzdem nicht.

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Datenschutz und Beratung im Arzneimittelversandhandel“ enthält 22 Fragen an die Bundesregierung. Die Linke wollte etwa wissen, inwiefern es legal ist, dass Versandapotheken sensible Gesundheitsdaten an andere Firmen wie Facebook oder Google weitergeben, auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss läuft darauf hinaus, dass sie die einschlägigen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung aufzeigt und dann darauf verweist, dass es Sache der Aufsichtsbehörde ist, deren Einhaltung zu prüfen und durchzusetzen. Eine Antwort, auf die sie auch bei den folgenden Fragen rund um den Datenschutz immer wieder verweist. Gefragt, ob die Bundesregierung besondere Regeln für Versandapotheken zum Umgang mit genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten plane, erklärt Weiss: „Es sind keine Neuregelungen in Bezug auf die Datenverarbeitung in Versandapotheken vorgesehen“.

Weiss: Auch Versender müssen für Beratung sorgen

In den Fragen, die sich um die Beratung ranken, hakt die Linke nach, ob die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung von Versand- und Präsenzapotheken sowie Rosinenpickerei sieht. Dazu antwortet Weiss, dass auch Versandapotheken grundsätzlich zur Beratung verpflichtet seien. Und weiter: „Durch die unterschiedlichen Modalitäten für Präsenz- und Versandapotheken wird den tatsächlichen Besonderheiten des Versandhandels Rechnung getragen.“ So gälten wegen des fehlenden persönlichen Kontakts zu den Kunden auch gesonderte Regelungen. Offenbar findet die Staatssekretärin die Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung, die eine Beratung auch für Bestellkunden von Versandapotheken sicherstellen sollen, ausreichend. Ob sie hier eine Ungleichbehandlung oder Rosinenpickerei sieht, lässt sie offen.

Zur Frage, ob die Bundesregierung erwägt, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken, antwortet Weiss deutlicher: Der Festzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung diene der Deckung des Aufwandes der Apotheke bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, schreibt sie. Dabei sei sowohl die Bereitstellung als auch die tatsächliche Erbringung der Beratungsleistung inbegriffen. „Eine preisliche Differenzierung danach, ob und in welchem zeitlichen oder inhaltlichen Umfang Kunden der Apotheke das ­Beratungsangebot oder die Beratungsleistung jeweils tatsächlich in Anspruch nehmen, findet nicht statt und wäre im Übrigen auch nicht sachgerecht“, so Weiss.

Gabelmann: Beratung stärken und Rx-Versand verbieten

Gabelmann hat dafür wenig Verständnis. Es sei „ein Treppenwitz der Gesundheitspolitik“, dass Präsenzapotheken beraten müssen, aber nicht rabattieren dürfen, während es bei ausländischen Versendern umgekehrt sei. „Es ist doch absurd, bei heimischen Apotheken die Heilberuflichkeit stärken zu wollen, während das offenbar bei Internetapotheken keine Rolle spielt“. Die Linke fordert, die Patientensicherheit und Compliance-Förderung in den Mittelpunkt der Apothekenpolitik zu stellen. Für Gabelmann kann das nur bedeuten, die Beratungsqualität zu stärken, das pharmazeu­tische Angebot zu erweitern und den Rx-Versandhandel zu verbieten. |

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