Arzneimittel und Therapie

Zweimal impfen gegen Gürtelrose

STIKO empfiehlt Totimpfstoff gegen Herpes zoster ab 60 Jahren – Warten auf Kostenerstattung

Die Daten für den adjuvantierten Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff Shingrix® haben die STIKO überzeugt. Seit Ende 2018 empfiehlt sie die Herpes-zoster-Impfung offiziell als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren sowie als Indikationsimpfung für Personen ab 50 Jahren.

Die STIKO-Empfehlung berücksichtigt die gute Wirksamkeit des Impfstoffs, die zu erwartende Schutzdauer nach Impfung sowie das zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster (HZ) und für Post-zoster-Schmerzen in der Altersklasse der über 60-Jährigen. Konkret zeigte die Modellierung der epidemiologischen Effekte der Impfung, dass Impfen ab einem Alter von 60 Jahren den größten Effekt auf die Verhinderung aller HZ-Fälle hat und Impfen ab 70 Jahren den größten Effekt auf die Verhinderung der PHN (postherpetischen Neuralgie)-Fälle in einer geimpften Kohorte hat. Für die beiden Impfalter 60 und 65 Jahre war die Zahl der Personen gleich, die geimpft werden mussten, um einen HZ-Fall zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wird das Impfalter von 60 Jahren als günstigstes Impfalter sowohl zur Verhinderung von HZ als auch seiner Komplikationen angesehen. Des Weiteren trägt die STIKO der Tatsache Rechnung, dass immunsupprimierte Personen und Patienten mit anderen Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für HZ und dessen Komplikationen haben. Dieser Personenkreis sollte die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren als Indikationsimpfung erhalten. Zu empfehlen ist die Impfung ab 50 Jahren demnach beispielsweise Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immmunsuppression, HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma, chronischer Niereninsuffi­zienz oder Diabetes mellitus.

Außer in Deutschland ist der adjuvantierte Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff derzeit in den USA und in Kanada zugelassen und wird dort bereits kurz nach der Zulassung öffentlich empfohlen. Insgesamt wurde der Impfstoff bislang etwa über 7 Millionen Mal verimpft. Die Wirksamkeit des Impfstoffs ist hoch: In klinischen Studien mit mehr als 38.000 Probanden lag sie bei über 90%, und zwar in allen untersuchten Altersgruppen: 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 bis 79 Jahre sowie bei den ≥ 80-Jährigen. Als häufigste Nebenwirkungen können Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Injek­tionsstelle sowie Muskelschmerzen, Müdigkeit und Kopfschmerzen auftreten. Wichtig ist die Verabreichung der zweiten Dosis: Das Grundimmunisierungsschema besteht aus zwei Dosen, die im Abstand von zwei Monaten appliziert werden sollen. Falls erforderlich, kann die zweite Dosis im Abstand von zwei bis sechs Monaten verabreicht werden.

Impfen nach durchlaufener Herpes-zoster-Infektion?

Es liegen begrenzte Daten vor, die die Anwendung von Shingrix® bei Personen mit HZ in der Anamnese und bei gebrechlichen Personen, einschließlich Patienten mit multiplen Komorbiditäten, unterstützen. Ärzte müssen daher den Nutzen und die Risiken einer HZ-Impfung individuell abwägen.

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In den Zulassungsstudien ZOE-50 und ZOE-70 wurden Studienteilnehmer mit HZ in der Anamnese ausgeschlossen. In einer nicht kontrollierten, unverblindeten Phase-III-Studie (Zoster-033) erhielten 96 Studienteilnehmer im Alter von 50 Jahren und älter mit einem ärztlich dokumentierten HZ in der Anamnese zwei Dosen Shingrix® im Abstand von zwei Monaten. Es gab neun HZ-Verdachtsberichte bei sechs

Studienteilnehmern innerhalb einer Nachbeobachtungsdauer von einem Jahr. Dies ist eine höhere Rezidivrate als allgemein in Beobachtungsstudien bei ungeimpften Personen mit HZ in der Anamnese berichtet wird.

Nachfrage bei GKV lohnt

Die G-BA-Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen steht noch aus. Deshalb kann Shingrix® nur über ein Privatrezept verordnet und abgerechnet werden. Für den Patienten lohnt es sich aber, bei seiner GKV nachzufragen. Auch wenn die Kassen die Kosten noch nicht standardmäßig übernehmen, erstattet inzwischen schon eine ganze Reihe an GKVen diese bereits als Satzungsleistung, immer mehr auch als Einzelfallentscheidung. Ärztinnen und Ärzte können sich unter shingrix.de informieren, welche Kassen freiwillig erstatten. Für PKV-Ver­sicherte sind Impfungen mit Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung vertraglich abgedeckt. |

Quelle

Pressegespräch „STIKO empfiehlt Impfung gegen Herpes zoster“, München, 28. Januar 2019 (Veranstalter: gsk)

Epid Bulletin 13. Dezember 2018/Nr. 50

Dr. Beate Fessler

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