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Linke fragt nach Datenschutz im Versandhandel

Wie vertraulich sind Arzneimittelbestellungen im Internet? Die Linksfraktion im Bundestag fühlt der Regierung mit einer Kleinen Anfrage zum Arzneimittelversandhandel auf den Zahn. Unter Federführung ihrer Arzneimittelexpertin Sylvia Gabelmann wollen die Linken wissen, ob Kunden vor der Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten besser geschützt werden könnten. Denn einige Versender geben diese Daten der Fraktion zufolge an große Internetkonzerne weiter. Außerdem geht es den Linken um die unterschiedlichen Beratungspflichten von Versendern und Präsenzapotheken. Derzeit erhielten beide pro Packung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter der Annahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen als die Vor-Ort-Apotheken, fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.

Compugroup profitiert von Digitalisierung

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens treibt die Geschäfte des auf Arztpraxen und Apotheken spezialisierten Softwareherstellers Compugroup Medical, zu dem seit 2011 auch Lauer-Fischer gehört. Dank der bundesweiten Verbreitung der Telematikinfrastruktur und des damit zusammenhängenden Verkaufs von Komplettpaketen an Arztpraxen und Krankenhäuser stiegen Umsatz und Gewinn deutlich. 2019 will das Unternehmen weiter wachsen, wenngleich das Tempo nachlassen dürfte. 2019 wird ein Umsatz zwischen 720 und 750 Millionen Euro angepeilt, wie Compugroup am Montag bei der Vorlage vorläufiger Zahlen für 2018 mitteilte. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) soll zwischen 190 und 205 Millionen Euro liegen. Laut Compugroup stiegen die Erlöse 2018 im Jahresvergleich um 23 Prozent auf rund 717 Millionen Euro. Das Ebitda lag mit 182 Millionen Euro um 42 Prozent höher als im Vorjahr.

Jobcenter muss für Homöopathie nicht zahlen

Ein 64-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Bremen verlangte vom Jobcenter Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro pro Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate (Kytta, Quark, Retterspitz, Ingwer, Glucosamin, Zeel, Platinum-chloratum, Neurexan, Iso-C, Magnesium, Arnika, Infludoron und Dekristol). Er begründete dies damit, dass er herkömmliche Arzneimittel nicht vertrage. Da seine Krankenkasse für die Präparate nicht zahle, müsse das Jobcenter die Kosten tragen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sieht dies anders (Az.: L 15 AS 262/16). Grundsätzlich müsse das Jobcenter eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen. Dies geschehe bereits durch Übernahme der Krankenversicherungsbei­träge. Präparate außerhalb des GKV-Leistungskatalogs fielen in die Eigenverantwortung des Versicherten und seien auch von Hartz-IV-Empfängern selbst zu zahlen. Um nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin zu öffnen, müsse für einen unabweisbaren Bedarf eine nachgewiesene medizinische Indikation festgestellt werden. Die Pauschaldiagnose einer Medikamentenunverträglichkeit reiche dafür nicht aus. Lebensmittel wie Quark und Ingwer seien ohnehin aus der Regelleistung zu tragen.

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