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Für Mehraufwand entschädigen

ABDA zu Lieferengpässen

ks/ral | Apotheken müssen viel Zeit für das Management von Arznei­mittel-Lieferengpässen aufwenden. Die ABDA will dafür sorgen, dass dieser Mehraufwand der Apotheken künftig vergütet wird. Die Arzneimittelpreisverordnung erfasst den Aufwand bislang nicht.
Foto: Daniel Ernst – stock.adobe.com

Die Große Koalition will etwas gegen Arzneimittel-Lieferengpässe unternehmen. Die bisher dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) angehängten Maßnahmen treffen bei der ABDA grundsätzlich auf Zuspruch. Sie hält diese Maßnahmen für einen „wichtigen Schritt“ zur Lösung der allgegenwärtigen Probleme mit Liefer- und Versorgungsengpässen. Allerdings sieht die ABDA noch Nach­besserungsbedarf.

„In mehrfacher Hinsicht zu eng gefasst“ findet die Standesvertretung die Regelung, die Apotheken bei der Nichtlieferfähigkeit von Rabattarzneimitteln ein flexibleres Vorgehen einräumen will. Und sie betont, dass die Bewältigung von Lieferengpässen mit einem erheblichen Aufwand in den Apotheken verbunden ist, der angemessen vergütet werden müsse.

Die ABDA verweist in ihrer Stellungnahme zum Faire-Kassenwettbe­werb-Gesetz auf den „Apothekenklima-Index 2019“, wonach 62,2 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker mehr als zehn Prozent ihrer Arbeitszeit dafür aufwenden, um bei Eng­pässen gemeinsam mit Ärzten, Großhändlern und Patienten nach Lösungen zu suchen. |

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