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Extra-Runde für PTA-Reform?

Vermittlungsausschuss empfohlen

ks | Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrats empfehlen dem Bundesrat, in seiner nächsten Plenumssitzung am 20. Dezember zum vom Bundestag vorgelegten PTA-Reformgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Foto: imago images/ARCO IMAGES

Es stand zu erwarten: Das kürzlich vom Bundestag beschlossene – zustimmungspflichtige – PTA-Reform­gesetz findet trotz Nachjustierungen noch immer keinen Anlang in den Ländern. Die zuständigen Ausschüsse halten die Anrufung des Vermittlungsausschusses unter anderem für nötig, weil sie die Regelungen zu Dauer und Struktur der Ausbildung insgesamt sowie die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Stundenumfang des theoretischen und praktischen Schulunterrichts ablehnen. Sie sind nicht überzeugt, dass die Inhalte grundlegend überarbeitet wurden und die aktuellen Aufgabenschwerpunkte ausreichend berücksichtigen. Die Länderausschüsse plädieren weiterhin für eine dreijährige Ausbildung, in der sich schulische und praktische Ausbildung abwechseln. Weitere Knackpunkt sind die Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Schulen und die Schulgeldfrage. Für den Fall, dass das Plenum den Gesetz doch zustimmen will, empfiehlt der Gesundheitsauschuss zumindest eine Entschließung zu fassen, die klarstellt, dass der Bundesrat die Änderungen für nicht ausreichend hält. |

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