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Razzien wegen gefälschter Krebsmedikamente

Die Brandenburger Behörden sind erneut einem Handel mit gefälschten Krebsmedikamenten auf der Spur: Ermittler des Landeskriminalamts haben Wohnungen und Firmensitze in Baden-Württemberg, Ungarn und der Schweiz durchsucht, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Im Fokus der Ermittlungen steht ein 43-jähriger deutscher Geschäftsführer eines Pharma-Großhändlers in Baden-Württemberg. Seit dem Frühjahr 2018 soll er gefälschte onkologische Arzneimittel in den Verkehr gebracht haben. Gefälscht wurden laut Polizei und Staatsanwaltschaft die Verpackung der Arzneimittel sowie die Beipackzettel und Blister. Anscheinend haben die Ermittler schon den Wirkstoffgehalt der Medikamente testen lassen. Denn in der Mitteilung heißt es: „In Bezug auf die Wirkstoffeigenschaften der Arzneimittel bestehen nach Auskunft des pharmazeutischen Unternehmens des Originalpräparats keine signifikanten Unterschiede zum Original, so dass unklar ist, ob diese auch gefälscht sind.“

Österreich: Weniger Einfluss für den Großhandel

Das österreichische Apothekengesetz bestimmt, dass eine Apotheke von einem Apotheker geführt werden muss. Hieraus resultiert im Wesentlichen ein Ketten- und Fremdbesitzverbot. Ein Apothekenbesitzer darf jedoch Teilhaber an einer weiteren Apotheke sein. Auch ist die Beteiligung von apothekenfremden Unternehmen wie etwa pharmazeutischen Großhändlern am Apothekenbesitz möglich. Der Einfluss, den der Großhandel über solche Beteiligungen auf die öffentlichen Apotheken ausübt, sei in den vergangenen Jahren immer größer geworden und wirke sich negativ auf die Unabhängigkeit der Apotheker aus, erklärte der Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes Jürgen Rehak vor Kurzem gegenüber „Die Presse“. Der Verband will den Einfluss daher nun mithilfe einer Änderung des Apothekengesetzes beschränken. Eine Novelle des Gesetzes soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der Großhandelsverband Phagro kritisiert dies scharf und warnt vor „schwerwiegenden Nachteilen für die Arzneimittelversorgung in Österreich“.

Finnland: Verordnungen über die Grenze

Einer Meldung der EU-Kommis­sion zufolge erhalten finnische Patienten ab sofort in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. Wie das funktioniert? Apotheken in Estland können elektronische Verschreibungen über die digitale E-Health-Dienste-Infrastruktur einsehen – schriftliche Verordnungen müssen Patienten nicht vorlegen. Die Regelung gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für estnische Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. „Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, erklärte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt. Er hoffe, dass andere Länder dem Beispiel bald folgen. Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt die europäische Zusammenarbeit. Hierzulande braucht man aber noch etwas Zeit.

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